Telefonische Krankschreibung soll dauerhaft eingeführt werden

| Politik Politik

 

Patientinnen und Patienten sollen sich bei leichteren Erkrankungen künftig generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken will am 7. Dezember über eine Änderung der entsprechenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entscheiden, wie aus der Tagesordnung des Ausschusses (PDF) hervorgeht.

Anders als sonst bei entsprechenden Richtlinien üblich sollen die Versicherten die Möglichkeit sofort nach Beschluss nutzen können, wie eine Sprecherin des Bundesausschusses am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte. Geplant sei «ein sogenanntes rückwirkendes Inkrafttreten», also mit dem Beschlusstag, sagte sie. Formal muss das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss erst noch prüfen. Im Bundesausschuss entscheiden Ärzte, Krankenkassen und Kliniken über die konkreten Leistungen im Gesundheitswesen.

Dauerhafte Regel

Bereits während der Corona-Pandemie hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im April ausgelaufen. Mit dem geplanten Schritt wäre eine solche Regelung dann dauerhaft verankert. Der Ausschuss war im Sommer per Gesetz von der Koalition beauftragt worden, entsprechende Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen, wie ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erläuterte.

Keine schweren Symptome

Die grundsätzliche neue Regelung werde für Patientinnen und Patienten greifen, «die in der Arztpraxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben», sagte die Ausschusssprecherin. Dies sei ein Unterschied zur Corona-Sonderregelung. Diese konnten Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen der oberen Atemwege nutzen. Die telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und die Infektionsgefahr in den Wartezimmern senken.

Ausschussmitglied Monika Lelgemann sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, sollte der Bundesausschuss die Regelung annehmen, werde sie umgehend in Kraft treten. «Das heißt, ab dem 7. Dezember wird es möglich sein.»

Angespannte Lage in den Praxen

Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte hatten kritisiert, dass es mit der geplanten Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung zu langsam gehe. Ursprünglich war ein Beschluss im Bundesausschuss erst im Januar vorgesehen gewesen. Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, hatte die Neuregelung beim RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) wegen den «derzeit extrem geforderten Hausarztpraxen» bereits für diesen Winter als «dringend notwendig» angemahnt. Die Ausschusssprecherin erläuterte, die bis Januar gesetzte Frist habe wegen schneller Beratungen nicht ausgeschöpft werden müssen.

Videosprechstunde möglich

«Jenseits der telefonischen Krankschreibung gibt es auch die Videosprechstunde, um den Gang in die Arztpraxis zu vermeiden, wenn man krank ist und die Erkrankung eine solche Videosprechstunde zulässt», wie die Sprecherin weiter erläuterte. Hier sei eine Krankschreibung bis zu sieben Tage bei Patientinnen und Patienten möglich, die in der Praxis bekannt seien - und bis zu drei Tage bei Patientinnen und Patienten, die in der Praxis nicht bekannt seien. Auch Folgekrankschreibungen können per Video demnach ausgestellt werden, wenn die vorherige Krankschreibung auf einer persönlichen Untersuchung basierte. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.