Testpflicht, Events, Feiern: Sachsen lockert ab Montag

| Politik Politik

Sachsen setzt mit seiner neuen Corona-Schutzverordnung auf stufenweise Lockerungen der Beschränkungen. Voraussetzung: Die Infektionszahlen bleiben weiter niedrig. Ab dem 14. Juni bis zunächst Ende des Monats gelten neue Regeln. Danach muss Sachsen wieder eigene Maßnahmen für den Fall steigender Inzidenzen beschließen, weil dann die Bundes-Notbremse ausläuft. Von Familienfeiern bis Großveranstaltungen - ein Überblick, was ab Montag alles möglich ist.

SCHWELLENWERTE: 35 und 50 - diese Inzidenzen spielen in der neuen Landesverordnung eine entscheidende Rolle. Liegt die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner darunter, sind Lockerungen möglich. Dabei gilt die 5+2 Regel: Der Grenzwert gilt in einer Region als unterschritten, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen darunterliegt. Lockerungen sind dann am übernächsten Tag möglich. Das funktioniert auch umgekehrt. Liegt die Inzidenz an fünf Tagen darüber, gelten ab dem übernächsten Tag Verschärfungen. Zusätzlich zur Bettenbelegung (1300 Covid-Patienten auf Normalstationen) gibt es neues Kriterium: Liegen mehr als 420 Corona-Erkrankte auf den Intensivstationen, werden die Regeln verschärft.

KONTAKTE UND FEIERN: Kontaktbeschränkungen werden mit der neuen Landesverordnung gelockert: Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 sind private Feiern oder Vereinsfeiern mit bis zu 50 Menschen möglich, ein Test ist nicht notwendig. Kinder, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Bei Inzidenzwerten unter 50 können zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen – egal aus wie vielen Hausständen. Erleichterungen auch für Familienfeiern: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, sind bei Eheschließungen und Beerdigungen bis zu 50 Personen ohne Testpflicht erlaubt. In diesem Fall sind Familien-, Vereins- und Firmenfeiern im Restaurant, zu Hause oder in angemieteten Räumen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

GROßVERANSTALTUNGEN: In Sachsen darf ab Montag wieder groß gefeiert werden - wenn die Fallzahlen entsprechend niedrig sind: Veranstaltungen mit gleichzeitig mehr als 1000 Besuchern dürfen unter einem Inzidenz-Wert von 50 stattfinden. Voraussetzung: Terminbuchung und Kontakterfassung sowie Negativ-Tests. Für die Besucherzahl gibt es nach oben keine Grenze, allerdings müssen Veranstalter über ein genehmigtes Hygienekonzept verfügen und der Mindestabstand eingehalten werden. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35, sind öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen mit Hygienekonzept zulässig. Auch Messen, Tagungen und Kongresse sind unter Auflagen wieder möglich.

GASTRONOMIE UND TOURISMUS: Wer einen Besuch im Café oder im Restaurant plant, braucht für den Innenbereich keinen Test mehr, wenn die Inzidenz unter 35 liegt. Unter 50 hingegen ist ein Test fällig, wenn verschiedene Hausstände an einem Tisch sitzen. Für den Außenbereich ist keine Kontakterfassung nötig. Hotels und Pensionen dürfen mit Test und Kontakterfassung öffnen, unter einer Inzidenz von 35 entfallen die Auflagen.

FREIZEIT: Hallen- und Spaßbäder, Wellness-Tempel und Therme dürfen bei einer stabilen Ansteckungsquote unter 50 öffnen, unter der Grenze von 35 dann auch Saunen. Zu den Auflagen gehören in diesem Bereich allerdings Kontakterfassung, Negativ-Test und Termin. Auch Diskotheken und Musikclubs dürfen nach monatelanger Schließung wieder Feiernde empfangen - aber auch hier ist Test nötig.

SCHULE UND KITA: Ab dem 14. Juni müssen Schüler und Lehrer keine Masken mehr tragen - weder im Unterricht noch im Schulgebäude. Voraussetzung: Die Inzidenz liegt stabil unter 35. Zudem sind Schul- und Klassenfahrten innerhalb Sachsens und Deutschlands wieder erlaubt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.