Testpflicht, Events, Feiern: Sachsen lockert ab Montag

| Politik Politik

Sachsen setzt mit seiner neuen Corona-Schutzverordnung auf stufenweise Lockerungen der Beschränkungen. Voraussetzung: Die Infektionszahlen bleiben weiter niedrig. Ab dem 14. Juni bis zunächst Ende des Monats gelten neue Regeln. Danach muss Sachsen wieder eigene Maßnahmen für den Fall steigender Inzidenzen beschließen, weil dann die Bundes-Notbremse ausläuft. Von Familienfeiern bis Großveranstaltungen - ein Überblick, was ab Montag alles möglich ist.

SCHWELLENWERTE: 35 und 50 - diese Inzidenzen spielen in der neuen Landesverordnung eine entscheidende Rolle. Liegt die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner darunter, sind Lockerungen möglich. Dabei gilt die 5+2 Regel: Der Grenzwert gilt in einer Region als unterschritten, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen darunterliegt. Lockerungen sind dann am übernächsten Tag möglich. Das funktioniert auch umgekehrt. Liegt die Inzidenz an fünf Tagen darüber, gelten ab dem übernächsten Tag Verschärfungen. Zusätzlich zur Bettenbelegung (1300 Covid-Patienten auf Normalstationen) gibt es neues Kriterium: Liegen mehr als 420 Corona-Erkrankte auf den Intensivstationen, werden die Regeln verschärft.

KONTAKTE UND FEIERN: Kontaktbeschränkungen werden mit der neuen Landesverordnung gelockert: Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 sind private Feiern oder Vereinsfeiern mit bis zu 50 Menschen möglich, ein Test ist nicht notwendig. Kinder, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Bei Inzidenzwerten unter 50 können zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen – egal aus wie vielen Hausständen. Erleichterungen auch für Familienfeiern: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, sind bei Eheschließungen und Beerdigungen bis zu 50 Personen ohne Testpflicht erlaubt. In diesem Fall sind Familien-, Vereins- und Firmenfeiern im Restaurant, zu Hause oder in angemieteten Räumen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

GROßVERANSTALTUNGEN: In Sachsen darf ab Montag wieder groß gefeiert werden - wenn die Fallzahlen entsprechend niedrig sind: Veranstaltungen mit gleichzeitig mehr als 1000 Besuchern dürfen unter einem Inzidenz-Wert von 50 stattfinden. Voraussetzung: Terminbuchung und Kontakterfassung sowie Negativ-Tests. Für die Besucherzahl gibt es nach oben keine Grenze, allerdings müssen Veranstalter über ein genehmigtes Hygienekonzept verfügen und der Mindestabstand eingehalten werden. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35, sind öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen mit Hygienekonzept zulässig. Auch Messen, Tagungen und Kongresse sind unter Auflagen wieder möglich.

GASTRONOMIE UND TOURISMUS: Wer einen Besuch im Café oder im Restaurant plant, braucht für den Innenbereich keinen Test mehr, wenn die Inzidenz unter 35 liegt. Unter 50 hingegen ist ein Test fällig, wenn verschiedene Hausstände an einem Tisch sitzen. Für den Außenbereich ist keine Kontakterfassung nötig. Hotels und Pensionen dürfen mit Test und Kontakterfassung öffnen, unter einer Inzidenz von 35 entfallen die Auflagen.

FREIZEIT: Hallen- und Spaßbäder, Wellness-Tempel und Therme dürfen bei einer stabilen Ansteckungsquote unter 50 öffnen, unter der Grenze von 35 dann auch Saunen. Zu den Auflagen gehören in diesem Bereich allerdings Kontakterfassung, Negativ-Test und Termin. Auch Diskotheken und Musikclubs dürfen nach monatelanger Schließung wieder Feiernde empfangen - aber auch hier ist Test nötig.

SCHULE UND KITA: Ab dem 14. Juni müssen Schüler und Lehrer keine Masken mehr tragen - weder im Unterricht noch im Schulgebäude. Voraussetzung: Die Inzidenz liegt stabil unter 35. Zudem sind Schul- und Klassenfahrten innerhalb Sachsens und Deutschlands wieder erlaubt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.