Thai-König benötigt kein Visum

| Politik Politik

Der thailändische König benötigt für eine Einreise nach Deutschland kein Visum, auch wenn er sich hier ausschließlich zu privaten Zwecken aufhält. Das stellt das Auswärtige Amt in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen klar, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach gelten die Einreisebestimmungen aus dem Aufenthaltsgesetz für den Monarchen Maha Vajiralongkorn grundsätzlich nicht mehr, seitdem er 2016 den Thron bestiegen hat. Als Kronprinz sei er dagegen bei seinen häufigen Aufenthalten in Bayern noch auf ein Visum angewiesen gewesen.

Seit Monaten gibt es Ärger um die ausgiebigen Aufenthalte des Königs in Bayern (Tageskarte berichtete). Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht. Er besitzt eine Villa in Tutzing am Starnberger See und hielt sich auch während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr zeitweise in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Partenkirchen auf. Zu privaten Zwecken war das damals eigentlich verboten. Die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Antje Leendertse, betont aber auch jetzt wieder in ihrer Antwort an Dagdelen, dass die thailändische Regierung die Deutschland-Besuche des Königs als «Privataufenthalte» einstuft.

Außenminister Heiko Maas hatte dem König im vergangenen Jahr mit Konsequenzen für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufenthalten in Bayern rechtswidriges Verhalten festgestellt werde. Seit Mitte Oktober ist der König nun wieder in Thailand, wo es seit Monaten Demonstrationen gegen die Regierung gibt, bei denen auch die Deutschland-Besuche des Staatsoberhaupts thematisiert werden. Ob und wann er im neuen Jahr wieder nach Deutschland kommen will, ist offen.

Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom November könnte die Bundesregierung eine Einreise nur verhindern, wenn sie den König zur persona non grata, zur unerwünschten Person, erklärt. Genau das fordert die Linken-Politikerin Dagdelen nun: «Bundesaußenminister Heiko Maas muss den bizarren Thai-König zur unerwünschten Person erklären, will er verhindern, dass dieser weiterhin seine Schreckensherrschaft von Deutschland ausübt, sei es nun als Privatmann oder Diplomat.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.