Tübinger Verpackungssteuer bei Bundesverwaltungsgericht auf Prüfstand

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Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht an diesem Mittwoch (Beginn: 9.00 Uhr) die Tübinger Verpackungssteuer auf dem Prüfstand. Anfang vorigen Jahres trat in der Universitätsstadt eine Satzung in Kraft, die eine Steuer von maximal 1,50 Euro pro Mahlzeit auf Einwegverpackungen und Einweggeschirr vorsieht. Tübingen preschte damit als Kommune vor und wollte die wachsenden Müllberge bekämpfen. Die Betreiberin eines McDonald's-Restaurants in Tübingen hat dagegen geklagt. Der Fast-Food-Konzern unterstützt sie dabei.

In der Vorinstanz beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte die McDonald's-Franchisenehmerin Erfolg. Tübingen legte Revision ein, über die jetzt in Leipzig verhandelt wird (Az.: BVerwG 9 CN 1.22). Wann ein Urteil gesprochen wird, war zunächst offen.

Der VGH ging davon aus, dass der Stadt Tübingen die Kompetenz für die Einführung der Verpackungssteuer fehle. Es handele sich nicht um eine örtliche Steuer - die Kommunen durchaus erheben können. Von der Tübinger Steuer seien aber auch «to go»-Verpackungen erfasst, für die nicht gewährleistet sei, dass sie im Stadtgebiet bleiben. Außerdem stehe die Tübinger Steuer im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Dieses schließe zusätzliche Regelungen einzelner Kommunen aus.


 

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