Überbrückungshilfe: Altmaier und Bundesländer für Verlängerung / aktualisierte FAQs

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Überbrückungshilfe: Altmaier und Bundesländer für Verlängerung der Überbrückungshilfe / aktualisierte FAQs


 

Düsseldorf (dpa) - Angesichts der steigenden Inzidenzzahlen in Deutschland fordern die Bundesländer mit großer Mehrheit eine Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe III Plus über das Jahresende hinaus. Das ist das Ergebnis einer Abfrage unter den Landeswirtschaftministerien und Senatsverwaltungen, die der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Andreas Pinkwart (FDP), durchführte.

 

Die Überbrückungshilfe III Plus, das zentrale Kriseninstrument der Bundesregierung, ist bislang bis Ende 2021 befristet. Die Überbrückungshilfe bekommen Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Erstattet werden fixe Betriebskosten.

«Außer Brandenburg und Schleswig Holstein haben sich alle anderen Länder für eine Verlängerung ausgesprochen», fasste der NRW-Wirtschaftsminister das Ergebnis in einem Brief an den geschäftsführenden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zusammen. Pinkwart sprach sich für eine Verlängerung der Hilfen bis zum März 2022 aus. Gleichzeitig äußerten die Länder die «dringliche Bitte», die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen «angemessen zu verlängern», um die Bewilligungsstellen zu entlasten.

Auch Altmaier selbst hatte sich in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März zu verlängern. Wegen der Verschärfung der Corona-Lage seien zuletzt die Unsicherheiten gestiegen. Mit einer Verlängerung der Hilfen könnten die Wintermonate abgedeckt und ein «Fadenriss» bei der Konjunkturentwicklung verhindert werden, erklärte er. Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatten ebenfalls eine Verlängerung bis Ende März gefordert.

Der DEHOGA Bundesverband fordert eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen in das nächste Jahr. Die Hauptgeschäftsführerin Verbandes sagte, Ingrid Hartges, sagte «Mit Blick auf diese Betroffenheit und aktuelle Entwicklungen erwarten wir die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Ende März».

Das Gastgewerbe leide immer noch unter den verheerenden Corona-Folgen. Von Normalumsätzen sei die Branche noch weit entfernt.» Relevante Teile der Branche beklagten weiterhin massive Umsatzausfälle, etwa die Stadthotellerie und die Betriebsgastronomie, so Hartges.

Die Überbrückungshilfe III Plus, das zentrale Kriseninstrument der Bundesregierung, ist bislang bis Ende 2021 befristet. Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatten eine Verlängerung bis Ende März gefordert. Das wäre analog zu der bereits angekündigten Verlängerung der Regelung für einen erleichterten Regelung zu Kurzarbeit für Firmen und Beschäftigte, die wegen der Pandemie in Schwierigkeiten sind.

Die Überbrückungshilfe bekommen Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Erstattet werden fixe Betriebskosten.

Überbrückungshilfe III Plus: Aktualisierung der FAQs

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 15. November die FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus aktualisiert.

Verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Oktober bis Dezember 2021 (Frage 3.20):

Wer bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September gestellt hat, kann für den Verlängerungszeitraum Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen.

Wer keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 gestellt hat, kann die Förderung für beliebige Monate im verlängerten Förderzeitraum von Juli bis Dezember 2021 über einen Erstantrag beantragen (Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021, Frage 3.7).

Anträge mit Fördervolumen von mehr als 12 Millionen Euro (Frage 2.13):

Die Bedingungen, unter denen eine Förderung erfolgen kann, wurden klargestellt.

Beim grundsätzlichen Verbot der Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafter wurden Darlehensgewährungen im Rahmen eines Cash-Pools verbundener Unternehmen ausgenommen.

Auch beim grundsätzlichen Verbot von Zinszahlungen für Gesellschafterdarlehen wurde eine gleichlautende Ausnahme – im Rahmen von Cash-Pools verbundener Unternehmen – erklärt.

Die aktualisierten FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier…


 

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