Ungeimpfte AfD-Politiker wollen sich in Berliner Hotels klagen

| Politik Politik

Mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete wollen die Berliner Corona-Infektionsschutzverordnung vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Sie reichten in Karlsruhe einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung ein, der sich vor allem gegen die 2G-Regelung für Berliner Hotels richtet. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe teilte am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, eine entsprechende Verfassungsbeschwerde von elf AfD-Abgeordneten verbunden mit einem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung sei am Freitag eingegangen.

Sie machten geltend, die Regelung würde ihre Teilnahme an der Wahl des Bundeskanzlers am Mittwoch (8. Dezember) erschweren und sie daher in ihrem im Grundgesetz verankerten Abgeordnetenrecht verletzen, so der Sprecher. Ein Entscheidungstermin sei noch nicht bekannt. In den Berliner Hotels dürfen seit gut einer Woche nur noch Geimpfte und Genesene übernachten.

Der AfD-Abgeordnete Gereon Bollmann aus Schleswig-Holstein erklärte, die Parlamentarier seien wegen der weiten Anreise aus ihren Heimatorten auf Übernachtungen in Berlin angewiesen. «Es kann nicht sein, dass wir als demokratisch legitimierte Volksvertreter von der wichtigsten Wahl der neuen Legislaturperiode ausgeschlossen werden, nur weil wir diese 2G-Regelung nicht erfüllen», erklärte Bollmann stellvertretend für zehn weitere AfD-Politiker.

Die Verschärfung der Berliner Corona-Verordnung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das grundrechtlich geschützte Mandat von Bundestagsabgeordneten. Aufgrund der Eilbedürftigkeit könne dies nur noch durch das höchste deutsche Gericht kurzfristig geklärt werden.

Amano bittet von zukünftigen Reservierungen abzusehen

Im Oktober hatte es bereits Ärger zwischen einer AfD-Bundestagsabgeordneten und der Amano-Gruppe gegeben. Die Abgeordnete wollte im Hotel Amano Grand Central in Berlin übernachten. Ein Hotelmitarbeiter schrieb daraufhin eine E-Mail an die Politikerin und drückte sein Bedauern darüber aus, dass die AfD-Vertreterin gegen Diversität in Religion und sexueller Orientierung stehe.

Da sich diese „Weltanschauung und menschlichen Werte sehr von der Amano Group unterscheiden“, die für eine weltoffene Gesellschaft und gelebte Diversität stehe, wurde die Abgeordnete gebeten, nach dem bereits gebuchten Aufenthalt, von zukünftigen Reservierungen in Häusern der Gruppe abzusehen.

Die Politikerin wertete dieses Vorgehen des Hotels als „Diskriminierung und Herabwürdigung“ und machte nicht nur ihre Antwort an die Herberge, sondern auch die E-Mail-Adresse eines Hotelmitarbeiters und von Zeèv Rosenberg, im Management des Unternehmens, öffentlich - ein aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr zweifelhaftes Vorgehen.

Nach den Posts der Abgeordneten hagelte es negative Kommentare von Baums-Followern und ihrer Einstellung nahestehenden Nutzern. Darüber hinaus erhielten das Hotel und die genannten Mitarbeiter fortan Droh-E-Mails. Aus der Hotellerie erhielten Amano und Rosenberg durchweg positive Reaktionen, die vor allem die Courage des Unternehmens lobten. So schrieb Miranda Meier, Sprecherin des Estrel-Hotels „Mit der AfD ist es wie mit Corona: Vernünftige Menschen halten Abstand. Moralisch wunderbar gehandelt, liebe Amano Group und Zeev Rosenberg." (Tageskarte berichtete)

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.