Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer – Empfehlung zur aktuellen Situation

| Politik Politik

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung. Jetzt deutet der Verband in Bayern an, wie es weitergehen könnte.

In einem Rundschreiben sagt der DEHOGA aus dem Freistaat, dass man unter anderem mit Ministerpräsident Söder und Finanzminister Füracker Kontakt aufgenommen habe. auch bundesweit setzen DEHOGA-Landesverbände sowie der Bundesverband mit Nachdruck bei allen relevanten Entscheidungsträgern ein. Vorrangiges Ziel sei es dabei, zunächst einen sogenannten Nichtanwendungserlass zu erwirken und in einem zweiten Schritt eine gesetzliche Klarstellung herbeizuführen.

Als Zwischenstand gibt der Verband bekannt, dass man zeitnah den Nichtanwendungserlass erwarte. Eine Gesetzesänderung werde aufgrund der schwierigen politischen Rahmenbedingungen in Berlin jedoch voraussichtlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass das sog. „Betriebsvermögen“ begünstigt wird. Vermögen, das in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzielung dient und weder die Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirkt, ist dagegen sog. „Verwaltungsvermögen“, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt ist.

In einer aktuellen Entscheidung des BFH ging es um die Erbschaft eines Parkhauses. Der BFH hat entschieden, dass ein Parkhaus erbschaftssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ist. Der BFH hat allerdings auch ausgeführt, dass ebenfalls Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und Campingplätze) und Räume in Gaststätten nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen sind. Dieses Urteil hat bereits Teile der Branche stark verunsichert

Aus diesem Grund hält der DEHOGA in Bayern noch die Empfehlung eines Steuerberaters parat, die aktuell vererben wollen:

"Im Grunde gibt es nur die Möglichkeiten, entweder zu warten bis ein Verwaltungserlass die Thematik, die seit der bekannten Entscheidung des 2. Senats des BFH besteht, klärt oder eine Klärung muss mittels einer Verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt hergestellt werden. Damit haben nicht alle Steuerberater Erfahrung und es kann auch nicht gesagt werden, ob die Finanzämter derzeit solche Verbindlichen Auskünfte geben.
Will ein Inhaber trotz der derzeit unsicheren Rechtslage seinen Hotel-/Gastronomiebetrieb übertragen, so ist das ein steuerliches Risiko und ein gewissenhafter Steuerberater oder Rechtsanwalt wird ihn darauf hinweisen. Will der Inhaber es trotzdem, dann sollte in jedem Fall der Schenkungs- oder sonstige Übergabevertrag so gestaltet werden, dass für den Fall der Ablehnung der steuerlichen Verschonungen ein Rücktrittsrecht besteht. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass das nichts nützt, wenn ein Todes- und damit ein Erbfall eintritt."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.