Verbändebündnis gegen Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung

| Politik Politik

Ein Zusammenschluss mehrerer Wirtschaftsverbände aus der Gastronomie, der Industrie und dem Handwerk wendet sich gegen die geplanten Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. In einem gemeinsamen Positionspapier an Entscheidungsträger in Bund und Ländern spricht sich das Bündnis gegen eine verpflichtende Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung sowie für verarbeitete tierische Lebensmittel aus. Nach Angaben der beteiligten Organisationen würde eine solche Regelung zu erheblichen Mehrbelastungen für Betriebe und Verbraucher führen, ohne den Tierschutz effektiv zu fördern.

Wirtschaftliche Belastungen befürchtet

Die Unterzeichner des Papiers warnen laut Mitteilung vor steigenden Kosten und einem hohen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen. Diese finanziellen Lasten müssten letztlich an die Kunden weitergegeben werden. Besonders betroffen seien Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, wie etwa Mensen, Kliniken, Schulen und Kindertagesstätten. Höhere Preise für Speisen würden damit primär Familien sowie Senioren treffen. Wie das Bündnis mitteilt, sei das Informationsbedürfnis der Verbraucher bezüglich der Haltungsformen beim Verzehr außer Haus gering ausgeprägt. Im Fokus der Gäste stünden stattdessen vor allem der Preis und der Geschmack der angebotenen Gerichte.

Zusätzlicher Bürokratieaufwand 

Das Verbändebündnis betont, dass viele Betriebe bereits eigene Programme für höhere Tierwohlstandards unterstützen. Die geplante gesetzliche Kennzeichnungspflicht sorge jedoch nach Auffassung der Verbände vor allem für eine neue Welle der Bürokratie. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssten Hersteller, Händler und Gastronomen neue IT-Systeme aufbauen.

Erforderlich wäre zudem eine lückenlose Chargenrückverfolgung, die strikt nach den jeweiligen Tierhaltungsformen getrennt ist. Dies bedinge eine physisch getrennte Lagerung der Waren sowie kontinuierliche Anpassungen von Speisekarten und digitalen Bestellsystemen. Nach Einschätzung der Verbände entstünden dadurch dauerhafte Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Lage kaum tragen könnten.

Warnung vor Fehlanreizen 

Nach Angaben der Organisationen steht das Vorhaben im Widerspruch zu politischen Zusagen zum Bürokratieabbau. Zudem befürchtet das Bündnis, dass die Reform negative Effekte auf das Tierwohl haben könnte. Sollten Prozesse und Rohwaren durch die Kennzeichnungspflicht teurer werden, könnten Betriebe unter wirtschaftlichem Druck dazu übergehen, verstärkt günstigere Produkte aus niedrigeren Haltungsformen zu beziehen. Damit würden freiwillige Fortschritte beim Tierschutz ausgebremst.

Das Bündnis appelliert daher an die Politik, die Ausweitung der Kennzeichnung aus dem Gesetzentwurf zu streichen und stattdessen im Dialog praxtaugliche Lösungen zu entwickeln. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, der Bundesverband der Systemgastronomie sowie der Deutsche Fleischer-Verband und das Deutsche Tiefkühlinstitut.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.