Verband Internet Reisevertrieb fordert Nachbesserung bei den Überbrückungshilfen

| Politik Politik

„Es werden immer noch Unternehmen ausgeschlossen“: Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), zeigt sich mit den Anpassungen der Bundesregierung bei den Überbrückungshilfen für touristische Unternehmen nicht zufrieden. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass große Unternehmen bei den Beihilfen nicht berücksichtigt werden“, kritisiert der Verbandschef und fordert diesbezüglich eine baldige Nachbesserung. 

„Wir wissen alle, dass die wirtschaftliche Krisensituation durch die Corona-Pandemie noch länger andauern wird. Auch große Unternehmen der Tourismusindustrie sind aktuell notleidende Betriebe. Daher ist es nicht verständlich, dass die Beihilfen lediglich jenen Firmen zustehen, die unter die KMU-Kriterien der EU fallen“, betont VIR-Vorstand Michael Buller. 

„Es kann den großen Firmen schlichtweg nicht zugemutet werden, in ihrer wirtschaftlichen Notsituation ausschließlich auf Kredite angewiesen zu sein.“ Er sieht derzeit genau jene Unternehmen abgestraft, die in den vergangenen Jahren aufgrund ihrer Expansion Arbeitsplätze geschaffen haben. „Dies geht in Richtung Wettbewerbsverzerrung“, warnt Michael Buller. 

Dem Verbandschef zufolge sind von den Überbrückungshilfen auch Unternehmen ausgeschlossen, die einzeln für sich betrachtet ein KMU sind, jedoch einem Verbund angehören. „Auch hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden“, so Michael Buller. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.