Verbraucherschutz bei Internetplattformen: Kartellamt fordert mehr Befugnisse

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Der Präsident der Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, fordert mehr Befugnisse für seine Behörde beim Verbraucherschutz. Mit Blick auf Onlineportale sagte Mundt dem Bonner General-Anzeiger: "Wir möchten gerne Defizite, die wir auf einem Markt feststellen, auch beheben." Beim Verbraucherschutz könne die Bonner Behörde bislang nur Untersuchungen durchführen, ohne eine Befugnis zur Durchsetzung der Ergebnisse. "Bei Internetvergleichsportalen haben wir viele Dinge festgestellt, die wir gerne abstellen würden", erläuterte Mundt. Manche Internetplattformen erweckten bei Verbrauchern den Eindruck, dass sie einen Markt komplett abbilden. Bei Versicherungen oder Hotelportalen sei das aber oft nicht so. Bei Telekommunikation- und Energietarifvergleichen könnten Firmen ganz oben in der Liste erscheinen, wenn sie dafür zahlten. "Hier wollen wir nicht nur aufklären, sondern Verbraucherrechte zügig und zielgerichtet durchsetzen können", so Mundt.

Das Bundeskartellamt hat jüngst den Abschlussbericht seiner Untersuchung zu Vergleichsportalen im Internet vorgelegt. Mit Blick auf die Hotellerie kommentiert das Amt: „Die Reihenfolge des Rankings wird bei Hotels auch von der Höhe der von den verschiedenen Anbietern gezahlten Provision mitbeeinflusst. Stellen die Portale den Empfehlungscharakter eines solchen Rankings heraus, kann dies den Verbraucher in die Irre führen.“ Daran ändern auch die oftmals sehr allgemeinen oder versteckten Hinweise auf die Berücksichtigung der Provisionshöhe nichts. (Tageskarte berichtete).

Ferner hat das Bundeskartellamt im Mai 2019 eine Untersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet. Die Wettbewerbsbehörde will Betreiber von Internet-Portalen befragen, um herauszufinden, welche Bewertungssysteme besonders anfällig für Manipulationen sind. (Tageskarte berichtete)

Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden (vgl. Pressemitteilung vom 12.Juni 2017).

Bei der Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen handelt sich bereits um die dritte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz nach der bereits abgeschlossenen Untersuchung zu Vergleichsportalen (Tageskarte berichtete) und der laufenden Untersuchung zu Smart-TVs (vgl. Pressemitteilung vom 13.Dezember 2017).


 

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