Verpackungssteuer in Niedersachsen? Pläne werden konkreter

| Politik Politik

Müssen Kunden bald extra für Einweg-Kaffeebecher und Essensboxen zahlen? Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verpackungssteuer in Tübingen ist der Weg auch für andere Kommunen frei. Auch im Nordwesten prüfen jetzt zahlreiche Städte eine solche Abgabe, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den Rathäusern ergab. Konkret beschlossen ist sie aber noch nirgends. 

Am weitesten ist dabei Bremen. Der Senat hatte dort schon im Herbst angekündigt, in der Stadt eine Steuer auf Einweggeschirr nach Tübinger Vorbild umsetzen zu wollen. Geplanter Start: 1. Januar 2026. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Tübingen sei jetzt klar, dass dies grundsätzlich zulässig wäre, so eine Sprecherin des Senats. Noch seien aber zahlreiche Detailfragen zu klären. Die entsprechende Abstimmung laufe nun.

Stadträte beraten auch in Niedersachsen

Ähnliche Initiativen gibt es inzwischen in weiteren Städten, wie Sprecher der jeweiligen Rathäuser auf Anfrage mitteilten. 

  • In Lüneburg soll der Stadtrat bereits am 7. Mai über einen Antrag der Grünen abstimmen.
  • In Buxtehude wird nach Aussagen eines Sprechers voraussichtlich im zweiten Halbjahr eine Entscheidung fallen.
  • In Delmenhorst starteten die Grünen im Januar eine erneute Initiative, nachdem ein erster Antrag 2020 wegen der damals noch unklaren Rechtslage gescheitert war.
  • In Göttingen wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung einer Verpackungssteuer ab 2027 zu prüfen.
  • In Hildesheim will die Verwaltung selbst die Initiative ergreifen und dem Rat einen eigenen Vorschlag vorlegen. «Das wird aber sicher nicht von heute auf morgen gehen und etwas Zeit in Anspruch nehmen», so ein Sprecher.
  • In Cuxhaven soll das Thema demnächst in vier Fachausschüssen beraten werden.
  • In Emden steht eine erste Ausschussberatung Ende Mai an. Ob sich am Ende eine Mehrheit dafür finde, sei aber derzeit unklar, hieß es im Emder Rathaus. Die Verwaltung setze dort eher auf eine bundeseinheitliche Regelung.

Weitere Städte prüfen noch

  • Auch Hannover zeigt sich offen für eine Verpackungssteuer. Ein Sprecher bezeichnete sie als «vielversprechende Lösung, die wir auch für die Landeshauptstadt Hannover in Betracht ziehen». Das Thema müsse aber genau geprüft werden. Mit einer Entscheidung sei nicht vor Ende 2025 zu rechnen.
  • Osnabrück überlegt ebenfalls, wie Verpackungsmüll reduziert werden kann. Der Rat beauftragte die Verwaltung im Dezember, entsprechende Vorschläge zu entwickeln. Der Katalog soll bis zum Sommer vorliegen.
  • Geprüft wird eine Verpackungssteuer auch in Aurich und Wilhelmshaven. Salzgitter will sich mit dem Thema «zeitnah und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auseinandersetzen», so ein Sprecher.
  • Keine konkreten Pläne für eine Verpackungssteuer gibt es derzeit in Braunschweig, Wolfsburg, Oldenburg, Hameln, Goslar, Uelzen, Celle und Vechta. «Aber das Thema ist bei uns im Hinterkopf präsent», fügte ein Sprecher der Stadt Hameln hinzu.

Steuer für Kaffeebecher und Pizzakartons

Wer in Tübingen Speisen und Getränke verkauft, muss auf nicht wiederverwendbare Verpackungen und andere Artikel bereits eine Verpackungssteuer zahlen. Für Verpackungen wie Kaffeebecher und Pizzakartons sowie für Einweggeschirr wie Pommesschalen sind 50 Cent fällig. Für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Strohhalme werden 20 Cent verlangt. Ziel der Stadt ist es, Müll im öffentlichen Raum zu reduzieren. 

Eine Betreiberin eines Schnellrestaurants hatte dagegen geklagt - ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde zurück und entschieden, dass eine Verpackungssteuer verfassungsgemäß ist.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.