Verschärfungen bei Mitarbeiter-Corona-Tests und Homeoffice-Regeln

| Politik Politik

Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten, sollen von ihrem Arbeitgeber künftig zwei Corona-Tests pro Woche angeboten bekommen. Eine entsprechend nachgeschärfte Verpflichtung zu Corona-Testangeboten hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

«So sollen noch besser Infektionen entdeckt, Ansteckungen vermieden und Betriebsschließungen verhindert werden», sagte Heil in Berlin. Die bereits geltende Arbeitsschutzverordnung zu Corona werde entsprechend ergänzt. Die Regelung trat zeitgleich zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Bisher war die Pflicht zu einem Corona-Test pro Woche vorgesehen.

Eine Pflicht der Beschäftigten, das Testangebot auch anzunehmen gibt es nach Bundesrecht weiterhin nicht. Allerdings enthalten die Corona-Verordnungen der Bundesländer Bayern, Berlin und Sachsen unter jeweils sehr unterschiedlichen Voraussetzungen Pflichten der Beschäftigten sich tatsächlich selbst zu testen bzw. testen zu lassen.

Falls möglich, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten Homeoffice ermöglichen und Arbeitnehmer müssen das normalerweise auch annehmen. Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten mit Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten nur dann kein Angebot zum Homeoffice machen, wenn zwingende (neu) betriebliche Gründe entgegenstehen. Neu ist auch, dass die Beschäftigten dieses Angebot anzunehmen haben, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die Anforderungen an die Gründe, die die Annahmepflicht der Beschäftigten verhindern, sind nicht hoch. Nach der Gesetzesbegründung können dies beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. In einem solchen Fall empfiehlt der DEHOGA eine schriftliche Mitteilung des Beschäftigten, dass das Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist, und eine Dokumentation dieser Mitteilung durch den Arbeitgeber.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Koordinator für die maritime Wirtschaft und Tourismus, Dr. Christoph Ploß, startet heute seine Tourismus-Sommertour. Vom 1. bis zum 3. September 2025 besucht er wichtige Tourismusstandorte im Westen und Süden der Bundesrepublik.

Anja Karliczek, die Vorsitzende des Tourismus-Ausschusses im Bundestag, bekräftigt die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. In einem Beitrag auf LinkedIn kündigte sie an, dass der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent "im Herbst der Reformen" umgesetzt werden soll.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Schon jetzt würden Beschäftigte rund 1,2 Milliarden Überstunden leisten – davon 638 Millionen unbezahlt. Besonders betroffen sei das Gastgewerbe.

Die Bundesregierung will, nach Angaben ihres Sucht- und Drogenbeauftragten, das sogenannte begleitete Trinken von Jugendlichen ab 14 Jahren abschaffen. Bereits im Juni hatten die Gesundheitsminister der Länder auf ein Verbot der Praxis gedrängt.