Winfried Kretschmann zweifelt an Gastro-Öffnung im Januar

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Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält eine Öffnung von Kultur und Gastronomie auch nach Weihnachten für unwahrscheinlich. An eine Öffnung sei bei den derzeitigen Infektionszahlen auch im Januar noch nicht zu denken, sagte Kretschmann. Das berichtet der SWR. Kretschmann formulierte bei einer Pressekonferenz wörtlich: „So bitter das für diese Betriebe ist - ich kann deren Zorn wirklich verstehen.“ Markus Söder will weitere Verschärfungen.

Zuvor hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Linie geeinigt, mit der sie in am Mittwoch in die Bund-Länder-Beratungen mit Kanzlerin Merkel gehen. Ziel ist es, die weiter hohe Zahl von Corona-Neuinfektionen deutlich zu senken. Allerdings forderten einige Regierungschefs kurz nach den Verhandlungen im Länderkreis bereits Nachbesserungen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert eine weitere Verschärfung der bisherigen Länder-Vorschläge. Unter anderem will er noch einmal diskutieren, ob die für Weihnachten angestrebte Lockerung der Kontaktbeschränkungen auch über Silvester gelten soll oder ob der Zeitraum noch verkürzt wird. Auch Baden-württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) hält den Zeitraum der vorgeschlagenen Lockerungen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar für zu lang.

Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) kritisierte, der Beschluss-Entwurf bedeute, dass man sich vom 23. Dezember bis Neujahr mit 10 Personen aus 10 Hausständen plus Kinder bis 14 Jahre treffen dürfe, so dass es 20 Personen sein könnten: «Ich halte die Zahl für deutlich zu hoch.» Schleswig-Holstein halte daher an seiner Regelung auch an Weihnachten fest, dass sich nicht mehr als zehn Menschen öffentlich oder privat treffen dürfen.

Das Kanzleramt will Nachschärfungen bei den Kontaktbeschränkungen in mehreren Bereichen durchsetzen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen wird in der Regierungszentrale darüber nachgedacht, die Weihnachtsferien noch früher als von den Ländern geplant beginnen zu lassen. Die Länder schlagen vor, dies auf 19. Dezember vorzuziehen, wo nicht schon der Fall. Merkel könnte sich demnach vorstellen, dass die Ferien bereits ab 16. Dezember beginnen.

Die Länder hatten sich auf am Montagabend auf ein gemeinsames Papier geeinigt. Demnach sollen Kontaktbeschränkungen ab Anfang Dezember verschärft werden. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar aber soll es zu Lockerungen kommen, wie aus einem Beschlussentwurf der Länder hervorgeht. Er lag der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vor. Die Vorschläge der Ministerpräsidenten im Überblick:

VERLÄNGERUNG TEIL-LOCKDOWN: Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown mit der Schließung von Kneipen und Restaurants sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestes 20. Dezember verlängert werden. Alle nicht notwendigen Kontakte und Reisen sollen weiter vermieden werden. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet - allerdings soll die Maskenpflicht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gelten. Bei einer Inzidenz von «deutlich» unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen. Für extreme Corona-Hotspots sollen Länder wie bisher regionale Verschärfungen beschließen können.

FINANZHILFEN: Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen für betroffene Unternehmen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa am Dienstag aus Regierungskreisen erfuhr. Details dazu waren zunächst unklar.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Kontaktbeschränkungen sollen verschärft werden. «Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken», heißt es in dem Länder-Papier, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sein sollen. Für Weihnachten und Silvester soll es aber eine Sonderregelung geben.

KONTAKTREGELN FÜR WEIHNACHTEN UND SILVESTER: Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen nach dem Willen der Länder Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu einer Obergrenze von zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis 14 Jahren sollen ausgenommen sein. Damit sollten «Feste im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein», heißt es: «Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.»

Die Ministerpräsidenten rufen dazu auf, vor den Weihnachtstagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. «Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden», heißt es im aktuellen Entwurf der Länder.

MASKENPFLICHT: Bundesweit soll eine Maskenpflicht gelten «in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind». Und auch in Innenstädten und anderen Orten unter freiem Himmel, «an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten», soll verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden müssen. Die genaue Orte und Zeiten sollen die örtlichen Behörden festlegen. Auch am Arbeitsplatz soll eine Maskenpflicht gelten - außer am Platz, wenn ein 1,5-Meter-Abstand zu weiteren Personen eingehalten wird.

FEUERWERK: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wollen die Ministerpräsidenten untersagen, um größere Gruppen zu vermeiden. «Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen», heißt es im Papier. Grundsätzlich wird «empfohlen», zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten - ein von SPD-Ländern ins Spiel gebrachtes Verkaufsverbot ist nicht vorgesehen.

BETRIEBSFERIEN: Arbeitgeber sollen prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können. Damit solle der Grundsatz «Stay at Home» umgesetzt werden. Wirtschaftsverbände äußerten Kritik.

SCHULEN UND KITAS: Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen offen bleiben. Flächendeckender Wechselunterricht ist nicht geplant. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen soll aber künftig ab Klasse 7 grundsätzlich Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Pflicht ebenfalls eingeführt werden können. In «besonderen Infektionshotspots» soll es in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch «weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung» wie Hybridunterricht geben. In den Schulen sollen auch verstärkt Schnelltests eingesetzt werden.

QUARANTÄNE: Für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten soll ab 1. Dezember eine kürzere Quarantänezeit von 10 statt bisher 14 Tagen gelten - aber mit einem negativen Test. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern bereits unabhängig von den Beratungen der Regierungschefs. Bundesminister Jens Spahn (CDU) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: «Zehn Tage Quarantäne mit Schnelltest am Ende ist genauso sicher wie 14 Tage Quarantäne ohne Test.» Für Betroffenen seien es vier Tage weniger Einschränkungen.

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN: Die Ministerpräsidenten wollen den Schutz von Risikogruppen verbessern. So sollte es für Pflegebedürftige 20 Schnelltests pro Woche geben - für Pflegeheimbewohner sind schon 20 Schnelltests im Monat möglich. Generell will der Bund für das neue Jahr weiteren Nachschub organisieren. Ziel sei, für das erste Quartal 2021 rund 60 Millionen Schnelltests für Deutschland zu sichern, wie die dpa vom Gesundheitsministerium erfuhr. Für das zweite Quartal sollen 40 Millionen Tests folgen, dann bis Jahresende weitere 30 Millionen. Bis Ende dieses Jahres sind bereits Kontingente über Abnahmegarantien bei Herstellern gesichert worden, damit Länder und Einrichtungen sie kaufen können - für Dezember 17,5 Millionen Tests.

SOZIALGARANTIE: Der Bund soll im Rahmen der «Sozialgarantie 2022» die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren. Darüber hinausgehende Finanzbedarfe etwa für die Krankenversicherung sollten bis 2022 aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden, fordern die Länder. Von einem Corona-«Solidaritätszuschlag», wie von SPD-Seite vorgeschlagen, ist nicht die Rede. Der Bund gibt für 2021 schon fünf Milliarden Euro extra in die gesetzliche Krankenversicherung.

CORONA-APP: Die Länder setzen im Kampf gegen das Coronavirus auch auf eine Weiterentwicklung der staatlichen Warn-App. In den kommenden sechs Wochen soll die Anwendung drei weitere Updates erhalten.

NÄCHSTE BUND-LÄNDER-RUNDE: Einen Automatismus zur Verlängerung von Maßnahmen enthält der Länder-Vorschlag nicht. Dort heißt es aber: «Bund und Länder werden sich bis zum 15. Dezember über das weitere Vorgehen abstimmen.» Die Länder gehen demnach «davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden». Merkel kündigte in der Unionsfraktion an, sie werde sich am 14. oder 15. Dezember nochmals mit den Ministerpräsidenten zusammenschalten. (Mit Material der dpa)


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