Wirtschaftsinstitut IW mit Plan für den Corona-Exit / Restaurants könnten bald unter Auflagen wieder öffnen

| Politik Politik

Immer lauter werden die Diskussionen um eine Ausstiegsstrategie aus den Corona-Maßnahmen. Die Bundesregierung will sich in der kommenden Woche erstmals konkret mit dem Thema beschäftigen. Das Wirtschaftsinstitut IW hat ein 12-Punkte-Papier veröffentlicht, wie nach IW-Ansicht der Ausstieg aus den Coronamaßnahmen schrittweise denkbar wäre. Während zum Thema Hotellerie keine konkreten Aussagen getroffen werden, werden die Restaurants in Schritt 5 explizit benannt. Nach den ersten vier Schritten (1. Tests und medizinische Behandlungskapazitäten aufbauen. 2. Schulen und Kindergärten öffnen. 3. Verkehrskapazitäten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs erhöhen 4. Öffentliche Verwaltung öffnen) sollte man danach als fünftes „Handel und Dienstleistungen wieder zulassen“. Konkret heißt es dazu:

"Sobald wie möglich sollten Geschäfte wieder geöffnet und derzeit untersagte Dienstleistungen wieder erlaubt werden. Die unterschiedliche Vorgehensweise in den Bundesländern spricht dafür, dass nicht so viele Läden geschlossen sein müssen, wie dies derzeit in einigen Regionen der Fall ist. Für Restaurants sind klare Vorgaben zu machen, beispielsweise zum Abstand zwischen den Tischen. Dann spricht nichts dagegen, sie wieder zu öffnen. Jene Bereiche, bei denen dagegen von längerfristigen Beschränkungen oder Verboten auszugehen ist, brauchen eine klare Perspektive. Zudem muss in diesen Fällen über massive Unterstützungsleistungen nachgedacht werden. Sollten zum Beispiel Großveranstaltungen noch über viele Monate untersagt bleiben, würde dies sonst zu einer Konkurswelle führen."

Die Kosten des Lockdowns belaufen sich nach Berechnungen des IW auf mindestens fünf Prozent der Wirtschaftsleistung – vorausgesetzt, dass die Produktionseinschränkungen nur bis Ende April andauern und die Belastungen infolge gestörter Lieferketten spätestens zwei Monate danach beseitigt sind. Ansonsten würden die Kosten weiter deutlich ansteigen. Bei einem Lockdown bis Ende Juni würden sie sich schon auf zehn Prozent der Wirtschaftsleistung belaufen. Zudem, so heißt es in dem Papier „drohen Massenarbeitslosigkeit, nachhaltige Lohn- und Gehaltskürzungen sowie ein sprunghafter Anstieg der Privatinsolvenzen und der Unternehmenspleiten. Die daraus resultierende langandauernde Talsohle kann den Bankensektor destabilisieren und eine neue Staatsschuldenkrise heraufbeschwören. Deshalb setzt das IW darauf, dass die Politik den Lockdown zeitnah sukzessive aufhebt – und dabei nicht den Fehler begeht, Wirtschaft und Gesundheit gegenüberzustellen. Vielmehr gilt es, jeden Schritt mit Augenmaß zu planen und zu gehen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.