Der Tarifvertrag im Gastgewerbe wird grundsätzlich regional abgeschlossenen. Eine aktuelle Übersicht über die Tarifgebiete, Laufzeiten, Allgemeinverbindlichkeit, über wesentliche manteltarifliche Regelungen sowie Entgelte und Ausbildungsvergütungen bietet die jährlich erscheinende Tarifsynopse des DEHOGA Bundesverbandes, die über www.dehoga-shop.de zu beziehen ist.
Im Gastgewerbe besteht ein flächendeckendes, funktionierendes Netz von Tarifverträgen. Zeiten längerer tarifloser Zustände in einzelnen Tarifgebieten gehören längst der Vergangenheit an. Der Grad der Tarifbindung ist regional unterschiedlich hoch, die Mehrzahl der Betrieb orientiert sich jedoch unmittelbar oder mittelbar an Tarifverträgen.
Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) ist in den Landesverbänden Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. Dabei ist jedoch insgesamt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder sich für die Mitgliedschaft mit Tarifbindung entscheidet.
Daneben existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.
Als Tarifpartner hat der neuausgerichtete Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) erstmals im November 2007 mit der Gewerkschaft für Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bundesweit geltende Flächenmantel- und Flächengehaltstarifverträge verhandelt. Der neue Entgelttarifvertrag für mehr als 120.000 Beschäftigte ist seit 1. Januar 2020 und der Manteltarifvertrag seit 1. Januar 2015 in Kraft. Wir vertreten mehr als 830 Mitgliedsunternehmen in rund 3.000 Restaurants. Im Austausch mit u.a. Politik, Medien, Sozialpartner, weiteren Verbänden und Bildungsverantwortlichen sind wir das umfassende Sprachrohr der Branche.
Die Unterschiede bei Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen in den verschiedenen Tarifgebieten und im Ost-West-Vergleich werden zunehmend geringer; sie sind allerdings aufgrund der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation der Betriebe in den verschiedenen Bundesländern und den ebenfalls sehr unterschiedlichen Lebenshaltungskosten nach wie vor beträchtlich.
Der DEHOGA Bundesverband hält für Mitglieder umfangreiche Analysen bereit. Die rund 250 Mitglieder der Tarifkommissionen der Länder werden darüber hinaus über einen Tarif-Newsletter über tarifliche Entwicklungen im DEHOGA und in anderen Branchen sowie über aktuelle tarifrechtliche Entwicklungen und tarifpolitische Diskussionen informiert.
Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024.
Weiterlesen
Der neue Tarifvertrag im Gastgewerbe NRW sieht Lohnsteigerungen bis zu 27,3 Prozent vor. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Der DEHOGA NRW geht davon aus, dass Preisanpassungen notwendig werden.
Weiterlesen
Neben den Tarifverträgen, die der DEHOGA auf Ebene der Bundesländer abschließt, existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.
Seit der Neuausrichtung des Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) im Jahre 2007 gestaltet auch der BDS zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Arbeitsbedingungen in der Systemgastronomie. Das Ergebnis ist u.a. der bundesweit geltende Entgelt- und Manteltarifvertrag.
Weiterlesen
Die Dönerfabrik Birtat ist eine der größten in Deutschland. Ihre Arbeiter fordern seit Monaten mehr Geld - und gehen dafür auf die Barrikaden. Nun könnte der Konflikt eskalieren.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, die Arbeitswelt sei im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschten sich mehr Flexibilität. Der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Vassiliadis lehnt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes jedoch ab und kündigt mögliche rechtliche Schritte an.
Der Tourismus in Oberbayern hat den Rückgang durch die Corona-Pandemie offenbar hinter sich gelassen. Eine aktuelle Studie zeigt für das Jahr 2024 eine deutliche Erholung und sogar ein Wachstum gegenüber dem Vor-Corona-Niveau. Trotz der positiven Gesamtzahlen weisen Branchenvertreter jedoch auf die anhaltenden Herausforderungen hin.
Soll es eine Reform des Arbeitszeitgesetzes geben? Die Koalition hat das angekündigt. Die Gewerkschaften lehnen es ab, die Arbeitgeber pochen darauf.
Das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Der Entwurf soll bereits am 6. August 2025 im Bundeskabinett beraten werden. Der DEHOGA kritisiert den Entwurf als bürokratisch und überregulierend.
Drei von vier Beschäftigten in Deutschland wollen nach einer Gewerkschaftsumfrage Umfrage nicht länger als maximal acht Stunden am Tag arbeiten. Derzeit ist eine Reform des Arbeitszeitgesetzes in Vorbereitung. Einer anderen Umfrage zufolge stoßen die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Wochenarbeitszeit bei vielen Menschen auf Zustimmung.
Lieferando plant, rund 2.000 Fahrerstellen bundesweit abzubauen, was etwa 20 Prozent der gesamten Flotte entspricht. Die Entlassungen sollen ab Jahresende erfolgen, wobei Hamburg aufgrund seiner Größe besonders betroffen sein wird. Auch in kleineren Märkten wird Lieferando künftig stärker mit Subunternehmen zusammenarbeiten.
In der Hansestadt ruft die NGG die Beschäftigten des größten deutschen Lieferdienstes an diesem Freitag und Samstag zu einem 36-stündigen Warnstreik auf. In den kommenden Wochen und Monaten sollen weitere Warnstreiks quer durch die Republik folgen.
Geld statt Freizeit: Sich den Urlaub einfach auszahlen lassen? Wer das anstrebt, stößt als Arbeitnehmer meist auf Grenzen. Ein Fachanwalt erklärt, wann das zulässig ist – und wann nicht.
40 Cent liegen zwischen der Forderung der SPD und dem Ergebnis der Mindestlohnkommission. Warum? Und wie könnten sich die nun anstehenden 14,60 auswirken? Und wie kam die Erhöhung eigentlich konkret zustande?
Ein Tarifvertrag in der Gastronomie ist ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbänden geschlossener Vertrag, der die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festlegt. Dies kann beispielsweise die Höhe der Löhne und Gehälter, die Arbeitszeiten, die Urlaubsansprüche oder die Regelungen zur Überstundenvergütung umfassen.
Tarifverträge in der Gastronomie gibt es auf nationaler Ebene, aber auch auf regionaler oder betrieblicher Ebene. Sie werden von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt und gelten in der Regel für alle Arbeitnehmer in einem bestimmten Berufsfeld oder einer bestimmten Region.
Tarifverträge in der Gastronomie sind für die Arbeitnehmer wichtig, da sie ihnen eine geregelte Arbeitswelt und verbindliche Arbeitsbedingungen bieten. Für die Arbeitgeber sind sie wichtig, da sie helfen, die Arbeitskosten zu planen und zu kalkulieren.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Tarifverträge in der Gastronomie nur für diejenigen Arbeitnehmer gelten, die in einem Tarifvertragsbetrieb beschäftigt sind. Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben sind von den Regelungen eines Tarifvertrags nicht automatisch betroffen und müssen individuelle Arbeitsverträge mit ihrem Arbeitgeber abschließen. Ausnahme: Der Tarifvertrag wurde für allgemeingültig erklärt. Dann gilt er für alle Betriebe in einem Tarifgebiet.
Es gibt in Deutschland viele verschiedene Tarifverträge in der Gastronomie, die auf die jeweiligen Bundesländer oder Regionen zugeschnitten sind. Einige der bekanntesten Tarifverträge für die Gastronomie sind:
Die Regelungen in diesen Tarifverträgen können sich in einigen Punkten unterscheiden, beispielsweise bei der Höhe der Löhne und Gehälter oder den Urlaubsansprüchen. Es ist daher wichtig, sich über den geltenden Tarifvertrag in dem jeweiligen Bundesland oder der Region zu informieren.
Neben den Tarifverträgen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festzulegen. So können beispielsweise individuelle Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden, die für einen bestimmten Betrieb oder eine bestimmte Region gelten. Es ist daher immer ratsam, sich vor der Annahme einer Stelle in der Gastronomie über die geltenden Arbeitsbedingungen zu informieren.