KI erzählt Quatsch? Betreiber haften für Falschbehauptungen

| Technologie Technologie

Der Betreiber eines Chatbots muss für unwahre oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen der KI haften, wenn die Falschinformationen auf dem Account eines sozialen Netzwerks dauerhaft und öffentlich abrufbar sind. Das hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil (Az.: 324 O 461/25) entschieden, auf das die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem Fall ging es um den KI-Chatbot Grok auf der Kurznachrichten-Plattform X (ehemals Twitter). Ein Nutzer hatte Grok nach Institutionen gefragt, die stark von staatlicher Förderung abhängen. Die KI generierte daraufhin eine Liste, in der explizit auch ein deutscher Verein genannt wurde. Der Chatbot behauptete etwa, dass der Verein hohe Bundesmittel erhalte und verwies dabei auch auf angebliche Quellen.

KI-Halluzinationen lässt Gericht nicht als Ausrede gelten

Tatsächlich erhielt der Verein jedoch keinerlei staatliche Gelder. Da die Antworten des Chatbots unmittelbar für alle Nutzer öffentlich sichtbar waren, sah der Verein sein Persönlichkeitsrecht verletzt und forderte die Unterlassung dieser Behauptung. Der Betreiber wehrte sich mit dem Argument, es handele sich um eine technisch bedingte Fehlleistung der KI, eine sogenannte Halluzination.

Das Landgericht Hamburg gab dem Verein recht. In den Urteilsgründen hieß es, dass der Durchschnittsnutzer KI-generierte Antworten als Tatsachenbehauptungen wahrnehme, insbesondere, wenn der Betreiber damit werbe, dass das System «faktenbasierte» Aussagen erstelle. Die Tatsache, dass der Inhalt von einer Maschine generiert wurde, ändere nichts an der rechtlichen Unzulässigkeit der Darstellung.

Ungeprüft veröffentlichen lassen heißt sich haftbar machen

Der Betreiber müsse sich den Output «zu eigen machen», da er das System so konfiguriert hat, dass die Ergebnisse ungeprüft direkt veröffentlicht würden. Damit hafte der Betreiber nach den Grundsätzen der Störerhaftung für die Verletzung des Vereinspersönlichkeitsrechts. Die Richter untersagten X, die Behauptung weiterzuverbreiten.

Betroffene können also in einem solchen Fall Unterlassung verlangen, selbst wenn der beanstandete Inhalt nicht von einem Menschen, sondern von einer KI stammt, erklärt der DAV. 

Betreiber von KI-Chatbots müssen für unwahre Tatsachenbehauptungen einstehen, die ihre Systeme generieren und öffentlich zugänglich machen. Dabei spiele es rechtlich keine Rolle, ob eine Falschaussage von einem Menschen verfasst oder von einer künstlichen Intelligenz «erfunden» (halluziniert) wurde. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Airbnb ergänzt seine Plattform um KI-Suche, Reiseempfehlungen persönlicher Kontakte und weitere Dienstleistungen. Heise berichtet zugleich über unbeantwortete Fragen zu Serverstandorten und Datenschutzmaßnahmen beim Einsatz von KI-Drittanbietern.

Lola gehört zu Booking Holdings und verbindet als KI-Assistent Empfehlungen mit Buchungen von Hotels, Restaurants und Aktivitäten. Neben einer kostenlosen Mitgliedschaft gibt es zwei kostenpflichtige Varianten mit zwölfmonatiger Bindung.

SIDES hat ein Empfehlungsprogramm für die Vermittlung von Gastronomiebetrieben gestartet. Die Prämie beträgt je nach Größe des neuen Kunden bis zu 1.800 Euro.

 

Stellenanzeigen mit KI schreiben, Bewerbungen automatisch vorsortieren und künftig sogar Bewerbungsgespräche von einer KI führen lassen – fast jedes achte Unternehmen setzt KI im Bewerbungsprozess heute bereits ein, alle anderen können sich dies für die Zukunft vorstellen.

HotelNetSolutions hat eine Schwachstelle beim Zugriff auf Buchungsdaten geschlossen. Ein technischer Hinweis deutet auf einen Angriff spätestens am 20. August 2026 hin.

Accor hat ALL Concierge für die Hotelsuche und Fragen von Gästen eingeführt. Weitere Funktionen rund um Buchungen und Anfragen nach dem Aufenthalt sind angekündigt.

Expedia will Hotels über Metas KI-Agenten Muse buchbar machen. Die Ankündigung folgt auf Kursverluste von Reiseplattformen, die Medien mit Sorgen von Anlegern über Muse in Verbindung brachten. Wann die Buchungsfunktion in den USA startet, ist offen.

BE-A sieht aus wie eine Rezeptionistin, die direkt mit Hotelgästen spricht. Die Arbeit des KI-Systems beginnt aber schon vor der Ankunft: Es beantwortet Nachrichten, nimmt Anrufe entgegen und kann Buchungsanfragen bearbeiten. FLÆ Robotics entwickelt dafür mehrere Produktvarianten – vom schriftlichen Assistenten bis zum Avatar in der Holobox.

Künstliche Intelligenz (KI) zieht zunehmend in den Bereich der Ernährung ein – beispielsweise als Einkaufsberater oder sogar kochender Roboter. Viele Menschen in Deutschland stehen einer Umfrage zufolge der Technologie aber skeptisch gegenüber.

Bonieren ist keine Innovation – und bunte Dashboards machen noch kein intelligentes Kassensystem. Während künstliche Intelligenz die Entwicklung beschleunigt, entscheidet sich der Wettbewerb künftig an einer anderen Stelle: Wer macht aus Daten konkrete Handlungsempfehlungen? Stefan Brehm erklärt, warum die Kasse zum Betriebssystem des Restaurants werden muss – zum „POS in your Pocket“.