KI erzählt Quatsch? Betreiber haften für Falschbehauptungen

| Technologie Technologie

Der Betreiber eines Chatbots muss für unwahre oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen der KI haften, wenn die Falschinformationen auf dem Account eines sozialen Netzwerks dauerhaft und öffentlich abrufbar sind. Das hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil (Az.: 324 O 461/25) entschieden, auf das die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem Fall ging es um den KI-Chatbot Grok auf der Kurznachrichten-Plattform X (ehemals Twitter). Ein Nutzer hatte Grok nach Institutionen gefragt, die stark von staatlicher Förderung abhängen. Die KI generierte daraufhin eine Liste, in der explizit auch ein deutscher Verein genannt wurde. Der Chatbot behauptete etwa, dass der Verein hohe Bundesmittel erhalte und verwies dabei auch auf angebliche Quellen.

KI-Halluzinationen lässt Gericht nicht als Ausrede gelten

Tatsächlich erhielt der Verein jedoch keinerlei staatliche Gelder. Da die Antworten des Chatbots unmittelbar für alle Nutzer öffentlich sichtbar waren, sah der Verein sein Persönlichkeitsrecht verletzt und forderte die Unterlassung dieser Behauptung. Der Betreiber wehrte sich mit dem Argument, es handele sich um eine technisch bedingte Fehlleistung der KI, eine sogenannte Halluzination.

Das Landgericht Hamburg gab dem Verein recht. In den Urteilsgründen hieß es, dass der Durchschnittsnutzer KI-generierte Antworten als Tatsachenbehauptungen wahrnehme, insbesondere, wenn der Betreiber damit werbe, dass das System «faktenbasierte» Aussagen erstelle. Die Tatsache, dass der Inhalt von einer Maschine generiert wurde, ändere nichts an der rechtlichen Unzulässigkeit der Darstellung.

Ungeprüft veröffentlichen lassen heißt sich haftbar machen

Der Betreiber müsse sich den Output «zu eigen machen», da er das System so konfiguriert hat, dass die Ergebnisse ungeprüft direkt veröffentlicht würden. Damit hafte der Betreiber nach den Grundsätzen der Störerhaftung für die Verletzung des Vereinspersönlichkeitsrechts. Die Richter untersagten X, die Behauptung weiterzuverbreiten.

Betroffene können also in einem solchen Fall Unterlassung verlangen, selbst wenn der beanstandete Inhalt nicht von einem Menschen, sondern von einer KI stammt, erklärt der DAV. 

Betreiber von KI-Chatbots müssen für unwahre Tatsachenbehauptungen einstehen, die ihre Systeme generieren und öffentlich zugänglich machen. Dabei spiele es rechtlich keine Rolle, ob eine Falschaussage von einem Menschen verfasst oder von einer künstlichen Intelligenz «erfunden» (halluziniert) wurde. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Untersuchung der Organisation Which? zeigt, dass KI-Zusammenfassungen auf Tripadvisor negative Gästerückmeldungen verharmlosen oder sicherheitsrelevante Warnungen ausblenden. Verbraucherschützer raten zur Vorsicht.

Der Hotelsoftware-Anbieter Mews trennt sich von Mitarbeitern und richtet seine Organisation stärker auf künstliche Intelligenz aus. Richard Valtr und Matthijs Welle betonen zugleich die starke Geschäftslage des Unternehmens.

KI-Bilder, Chatbots oder automatisch erstellte Texte: Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten des EU AI Act. Wann Hotels und Restaurants Inhalte kennzeichnen müssen – und wann nicht.

Warum sind manche Google-Apps auf Android-Handys Standard? Der Tech-Gigant muss eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission akzeptieren.

Anzeige

Fragmentierte IT-Systeme kosten Hotels in der DACH-Region jährlich bis zu 51 Arbeitstage pro Mitarbeiter:in und bis zu 21 Prozent ihrer Betriebskosten. Der Prozess dorthin ist unbewusst und schleichend. Es gibt jedoch sechs Warnsignale, die zeigen, ob ein Haus an veralteten Lösungen festhält und: Quick Wins für einen schlanken Veränderungsprozess.

Das Berliner Hoteltechnologie-Unternehmen Smart Host erhält eine Wachstumsfinanzierung von Riverside Acceleration Capital. Die Mittel sollen in den Ausbau der Plattform, die DACH-Region und die Expansion in weitere europäische Märkte fließen.

Microsoft beobachtet seit April 2026 eine gezielte Cyberangriffskampagne gegen Hotels in Europa und Asien. Die Angreifer nutzen täuschend echte Phishing-Mails und installieren nach dem Öffnen vermeintlicher Bilddateien eine dauerhaft aktive Schadsoftware.

Ab August 2026 gelten neue Transparenzpflichten des AI Act. Was bedeutet das für Hotels, Restaurants und touristische Unternehmen? Ein Praxis-Check zeigt, welche KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen – und welche nicht.

Eine aktuelle Studie des TÜV-Verbands zeigt, dass über die Hälfte der deutschen Unternehmen einen hohen Weiterbildungsbedarf bei digitalen Kompetenzen sieht. Insbesondere größere Betriebe und der Handel haben eine hohe Nachfrage.

Pressemitteilung

Otherwander Soho hat sich für Apaleo als ihr PMS entschieden. Das neu eröffnete Pod-Hotel mit 566 Pods im Herzen Londons setzt auf die offene Plattform für eine vollständig digitale Gästereise und einen konsequent schlanken Betrieb.