Neue KI-Pflichten ab August – was Hotels und Restaurants jetzt wissen müssen

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Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten des EU AI Act. Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung regelt unter anderem die Kennzeichnung bestimmter KI-generierter oder manipulierter Inhalte. Für Hotels und Restaurants kann dies relevant werden, wenn sie generative KI-Systeme für Bilder, Videos, Audiodateien oder Texte einsetzen.

Gerade im Gastgewerbe reichen mögliche Einsatzfelder von bearbeiteten Hotel- und Restaurantfotos über generative Inhalte bis zu Texten. Allerdings ist nicht jeder KI-generierte oder mit KI bearbeitete Inhalt kennzeichnungspflichtig. Die Vorgaben unterscheiden nach Art des Inhalts, Verwendungszweck und menschlicher Kontrolle.

Für Betriebe kommt es deshalb auf den jeweiligen Anwendungsfall an. Unabhängig von den ab August 2026 anwendbaren Transparenzpflichten gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 bereits seit dem 2. Februar 2025.


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Ab 2. August droht Ärger mit ungekennzeichneten KI-Bildern

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Artikel 50 erfasst bestimmte manipulierte Bilder und Videos

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 betreffen unter anderem Deepfakes. Darunter fallen KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und für Betrachter fälschlich authentisch oder wahr erscheinen könnten.

Für Hotels und Restaurants ist diese Definition insbesondere dort zu beachten, wo KI in die visuelle Darstellung realer Orte oder Objekte eingreift. Die EU nennt als Beispiel für teilweise KI-veränderte Inhalte ein authentisches Foto einer leeren Wohnung, die mit KI möbliert wird. Auf das Gastgewerbe bezogen kann die rechtliche Relevanz damit bei visuellen Darstellungen realer Räume und Einrichtungen entstehen; entscheidend bleibt jedoch stets die konkrete Einordnung nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Nicht jede Bildoptimierung oder jede Nutzung von KI-Werkzeugen führt automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Maßgeblich ist, ob der jeweilige Inhalt unter die von Artikel 50 erfassten Kategorien fällt.

Bestimmte KI-Texte unterliegen eigenen Transparenzregeln

Artikel 50 erfasst zudem bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Eine Offenlegung ist nach den EU-Angaben vorgesehen, wenn solche Texte ohne menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden und keine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernommen hat.

Für Hotels und Restaurants bedeutet dies, dass der bloße Einsatz eines generativen Textwerkzeugs nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht auslöst. Entscheidend sind unter anderem der Gegenstand des Textes sowie die Frage, ob eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat.

Die Offenlegungspflicht gilt nach Darstellung der EU nicht, wenn ein KI-generierter Text einen Prozess der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle durchlaufen hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Künstlerische und kreative Inhalte unterliegen besonderen Regeln

Auch für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische, fiktionale oder vergleichbare Werke gelten Besonderheiten. Ist ein Deepfake Bestandteil eines solchen Werkes oder Programms, beschränkt sich die Transparenzpflicht auf eine angemessene Offenlegung, die Darstellung oder Nutzung des Werkes nicht beeinträchtigen soll.

Eine weitere Ausnahme betrifft Fälle, in denen der Einsatz entsprechender Inhalte gesetzlich zur Erkennung, Verhinderung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten zugelassen ist.

Damit bleibt auch bei Marketinginhalten von Hotels und Restaurants eine Einzelfallprüfung erforderlich. Die EU-Regeln knüpfen nicht pauschal an die Nutzung eines KI-Werkzeugs an, sondern an die jeweils erfasste Form des generierten oder manipulierten Inhalts.

EU veröffentlicht Kodex und drei Kennzeichen für KI-Inhalte

Am 10. Juni 2026 veröffentlichte die EU einen Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte. Er wurde von unabhängigen Experten in einem Verfahren mit mehreren Interessengruppen erarbeitet, das vom europäischen AI Office begleitet wurde.

Der Kodex soll Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme bei der Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 50 Absätze 2, 4 und 5 unterstützen. Er umfasst Regeln für Anbieter zur Markierung und Erkennung KI-generierter oder manipulierter Inhalte sowie Regeln für Betreiber zur Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten KI-generierten oder manipulierten Texten.

Die Teilnahme am Kodex ist freiwillig. Die Transparenzpflichten des EU AI Act selbst sind dagegen gesetzliche Vorgaben. Der Kodex werde derzeit von der Europäischen Kommission und dem AI Board auf seine Angemessenheit geprüft. Ergänzend seien Leitlinien der Kommission zum Anwendungsbereich von Artikel 50 vorgesehen.

Drei EU-Symbole unterscheiden erzeugte und veränderte Inhalte

Die EU hat im Zusammenhang mit dem Kodex drei Kennzeichen entwickelt. Neben einem grundlegenden AI-Symbol gibt es ein Kennzeichen für vollständig KI-generierte Inhalte und eine Variante für teilweise mit KI veränderte Inhalte.

Das grundlegende Symbol kann verwendet werden, wenn KI an der Erstellung eines erfassten Inhalts beteiligt war oder zusätzliche Hinweise vorgesehen sind. Das Kennzeichen für vollständig KI-generierte Inhalte ist für Fälle vorgesehen, in denen ein Inhalt vollständig durch KI entstanden ist und – abgesehen von der Eingabe von Anweisungen – keine menschlich geschaffenen Bestandteile oder menschliche redaktionelle Kontrolle enthält.

Das Kennzeichen für teilweise KI-veränderte Inhalte ist für bereits bestehende, von Menschen geschaffene Inhalte vorgesehen, die mit KI verändert wurden und dadurch in den erfassten Anwendungsbereich fallen. Als Beispiele nennt die EU den Austausch eines Gesichts in einem authentischen Foto sowie die KI-gestützte Möblierung eines Fotos einer leeren Wohnung.

Für das Gastgewerbe können solche Kategorien insbesondere bei der Darstellung von Zimmern, Gasträumen oder anderen realen Bereichen relevant werden. Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, richtet sich jedoch weiterhin nach den Voraussetzungen des EU AI Act und nicht allein danach, dass ein Bild mit KI bearbeitet wurde.

Hotels und Restaurants müssen Kennzeichnung im Einzelfall prüfen

Die Kennzeichen stehen in schwarzer und weißer Ausführung sowie jeweils mit 50 Prozent Transparenz zur Verfügung. Sie können als SVG- und PNG-Dateien genutzt werden. Nach Angaben der EU sind sie frei verfügbar; eine Nennung der Europäischen Kommission oder des AI Office ist nicht erforderlich.

Die Verwendung der Symbole ist optional. Die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 sind es nicht. Zugleich stellt die EU klar, dass der bloße Einsatz eines Symbols für sich genommen noch keine Rechtskonformität herstellt.

Nach der zusammenfassenden Darstellung der EU soll ein Kennzeichen spätestens beim ersten Kontakt einer natürlichen Person mit dem betreffenden Inhalt klar wahrnehmbar und unterscheidbar sein. Es soll nicht durch andere Elemente verdeckt werden. Grundsätzlich soll es direkt in den betreffenden Inhalt eingebettet sein, sofern keine gleichwertige Alternative wie eine Einblendung über die Benutzeroberfläche zur Verfügung steht.

Die EU empfiehlt zudem eine gut sichtbare Größe und verständliche Begleittexte ohne unnötige Fachbegriffe. Soweit möglich, sollen die Kennzeichen durch Alternativtexte oder entsprechende technische Beschriftungen auch für unterstützende Technologien erfassbar sein.


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Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

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