Nicht genug Sonnenliegen: Urlauber erhält Geld teils zurück

| Tourismus Tourismus

Die meisten dürften das kennen: Endlich Urlaub, aber am Hotelpool sind die Sonnenliegen jeden Tag von anderen Urlaubern mit Handtüchern blockiert. Das Amtsgericht Hannover hat nun in einem solchen Fall entschieden, dass der Reiseveranstalter einschreiten muss - oder sich der Reisepreis entsprechend mindert. 

Im konkreten Fall hatte ein Reisender gegen den Veranstalter geklagt und 986,70 Euro vom Reisepreis zurückgefordert - worauf er laut Gericht einen Anspruch hat. Ein Gerichtssprecher sagte, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.

Der Kläger hatte den Angaben zufolge beim Veranstalter eine Pauschalreise im August 2024 auf der griechischen Insel Kos gebucht, für 7.186 Euro. Er wandte sich vergeblich an Reiseleitung und Hotelpersonal, weil die Liegen am Pool gegen die herrschenden Regeln ab 6.00 Uhr morgens mit Handtüchern reserviert waren, ohne dass Gäste diese genutzt hätten. Dabei sei der Pool für seine Familie und die Kinder wichtig gewesen.

Gericht sieht Reisemängel

Für das Gericht stand fest, dass die Reise wegen der blockierten Liegen Mängel hatte, damit darf der Reisepreis für die geltend gemachten zehn Tage täglich um 15 Prozent gemindert werden. Daraus ergeben sich demnach 986,70 Euro. Dabei sei auch berücksichtigt, dass es sich bei der gebuchten Unterkunft um ein Angebot im gehobenen Preissegment handelte. 

Gegen einen Mahnbescheid über die Summe legte der Veranstalter Widerspruch ein, zahlte aber 350 Euro. Das Gericht entschied, dass der Kläger Anspruch auch auf die restliche Summe von 636,70 Euro hat. Der Sprecher erklärte, es entspreche der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover und anderer Gerichte, dass in solchen Fällen ein Reisemangel vorliegen könne. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Analyse untersucht die Beliebtheit von 30 Alpendestinationen anhand von Instagram-Followerzahlen und Gastronomiebewertungen. Die Ergebnisse zeigen regionale Unterschiede in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz.

Eine Umfrage unter Ferienhausvermietern zeigt, dass neben klassischen Verboten auch kurios anmutende Regeln existieren. Diese spezifischen Vorgaben sollen meist die Unterkunft vor Schäden bewahren und den Aufenthalt für alle Gäste sichern.

Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen.

Der Wildes-Wasser-Weg in Bodenmais ist zum schönsten Wanderweg Deutschlands 2026 in der Kategorie Tagestouren gewählt worden. Insgesamt beteiligten sich über 52.000 Personen an der Abstimmung des Wandermagazins.

Das Statistische Bundesamt registriert für das erste Halbjahr 2026 gestiegene Preise für Flugtickets und Pauschalreisen. Dabei zeigen sich je nach Destination teils deutliche regionale Unterschiede bei den Kosten.

Die anhaltende Trockenheit im Hochsommer lässt die Pegelstände des Rheins in Hessen und Rheinland-Pfalz fallen und fallen - für Kabinenschiffe könnte es demnächst eng werden.

Ein aktueller Bericht offenbart wachsende Unterschiede im Reiseverhalten europäischer Nationen. Während Reisende in Deutschland ihre Ausgaben pro Trip erhöhen, setzen britische Urlauber auf eine höhere Frequenz.

Der Deutsche Tourismusverband hat seinen Praxisleitfaden für nachhaltigen Tourismus aktualisiert. Eine Studie zeigt gleichzeitig, dass zwar ein hohes Bewusstsein herrscht, aber oft personelle und finanzielle Kapazitäten fehlen.

Streit ums Handgepäck: Das Oberlandesgericht in Hamm kippt die Ein-Stück-Regel einer spanischen Fluggesellschaft. Zu den umstrittenen Maßen sagen die Richter aber nichts.

Die Bemühungen von Schweiz Tourismus, den Overtourismus durch eine gezielte Lenkung der Gäste zu dämpfen, zeigen bislang keine messbare Wirkung. Während touristische Zentren weiter stark wachsen, profitieren kleinere Regionen kaum von der staatlich geförderten Strategie.