Reiserücktrittsversicherung - Urlauber sollten Schutz prüfen

| Tourismus Tourismus

Sich mit einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern, ist eine gute Idee – gerade in Corona-Zeiten. Dabei sollte man aber das Kleingedruckte genau lesen.

Nach Ansicht von Verbraucherschützern versuchen Versicherungen derzeit, sich mit Ausschlussklauseln der Haftung in bestimmten Fällen zu entziehen. Eine Klausel, die einen Versicherungsschutz bei einer Corona-Erkrankung ausschließt, muss aber laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen «deutlich in den Bedingungen formuliert sein».

Deshalb klagt die Verbraucherzentrale aktuell nach eigenen Angaben gegen einen Versicherer, der eine Covid-19-Erkrankung als Grund für einen Reiserücktritt ausschließt, dies jedoch nur abstrakt und kaum erkennbar in den Versicherungsbedingungen formuliert habe.

Absicherung bei Quarantäne gegen Kostenaufschlag

Um auf Nummer sicher zu gehen, raten die Verbraucherschützer, bei Reiseplanungen den eigenen Versicherungsschutz genau zu überprüfen. Bei Neuabschluss sei es oft möglich, Zusatzbausteine wie Absicherung bei Quarantäne gegen meist geringen Kostenaufschlag hinzuzubuchen.

Wichtig: Beim Abschluss sollte keine Selbstbeteiligung im Versicherungsfall vereinbart werden, raten die Experten.

Wann die Reiserücktrittsversicherung greift - und wann nicht

Grundsätzlich greife eine Reiserücktrittsversicherung, wenn der Reiseantritt wegen einer unerwarteten, schweren Erkrankung nicht zumutbar ist. Dafür muss man eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können. Auch bei Tod eines nahen Angehörigen oder plötzlichem Verlust des Arbeitsplatzes trete die Versicherung in der Regel ein.

Kein Rücktrittsgrund sei dagegen ein positiver Coronatest allein, weil es sich dabei nicht um eine schwere Erkrankung handele, so die Verbraucherzentrale. Auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sei kein Rücktrittsgrund, bei dem die Police einspringt.

Neben dem Reiserücktritt immer auch den Reiseabbruch versichern

Bei einer Auslandsreise-Krankenversicherung wiederum achten Reisende derzeit am besten darauf, dass der Versicherungsschutz auch bei einer Reisewarnung im Zielland besteht oder wenn man selbst an Covid-19 erkrankt.

Reiserücktrittsversicherung wird bei Absage nicht erstattet

Dass Pauschalreisen durch den Anbieter wieder abgesagt werden, kommt während der Corona-Pandemie immer wieder vor. Der Veranstalter muss angezahltes Geld in diesem Fall zurückzahlen. Doch was ist mit einer Reiserücktrittsversicherung, die der Urlauber zwar schon bezahlt hat, aber nun nicht mehr benötigt?

Hier können Reisende nicht mit einer Erstattung rechnen, erläutert die Stiftung Warentest. Die Prämie für eine solche Police werde bei Absage der Reise durch den Veranstalter oder bei einem Einreiseverbot für das jeweilige Land nicht erstattet. Der Grund: Der Schutz durch die Versicherung greift bereits von der Buchung an, eine Leistung wurde somit schon erbracht - und daher muss auch bezahlt werden (Tageskarte berichtete).

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Schlösser, Natur, zweisprachiges Theater: Polnische Touristen haben Brandenburg als Urlaubsregion entdeckt. Welche Orte besonders gefragt sind und was sie dort anzieht.

Die deutsche Fluggesellschaft Condor ist auf der Suche nach neuen Eigentümern. Ihr Chef kann sich auch einen Verkauf an Airlines vom Golf vorstellen.

Mehr als 29.400 Beschwerden in nur sechs Monaten: Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr meldet einen Rekord – vor allem Flugreisende fordern Entschädigung nach Ausfällen und Verspätungen.

Trotz inflationsbedingter Belastungen plant die Mehrheit der Hamburger eine Sommerreise, achtet dabei jedoch verstärkt auf Rabatte und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Der klassische Strandurlaub bleibt dabei die beliebteste Urlaubsform.

Mittelgebirge, Städte, Freizeitparks: Sachsen hat im Sommer viel für einen abwechslungsreichen Urlaub zu bieten. Die Tourismusbranche rechnet mit weiteren Buchungen in den kommenden Wochen.

Eine aktuelle Umfrage von SAP Concur zeigt, dass deutsche Geschäftsreisende touristische Hotspots zunehmend meiden. Hohe Kosten, überfüllte Innenstädte und eingeschränkte Verfügbarkeiten beeinflussen demnach die Reiseplanung.

Klinik und Bett statt Strand: Für ein Paar endete der Traumurlaub auf Mauritius schon auf dem Hinflug - mit gebrochenen Wirbeln und Schmerzen. Im Nachgang klagen sie gegen den Reiseveranstalter.

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber hat eine neue Initiative zur strategischen Neuausrichtung des Tourismus gestartet. Grundlage der kommenden Beratungen sind die Ergebnisse einer branchenweiten Umfrage mit über 1.100 Teilnehmern.

Zum Start der Sommerferien hat ECPAT Deutschland eine Kampagne gegen Kindesmissbrauch im Tourismus gestartet. Gemeinsam mit Behörden und Reiseveranstaltern sollen Reisende für Zivilcourage sensibilisiert werden.

Eine aktuelle Auswertung von Airbnb identifiziert die beliebtesten deutschen Strandorte für den Sommer 2026. Dabei dominieren vor allem Ziele an der Ostseeküste das Ranking der Suchanfragen.