Streik bei Lufthansa - Tipps für Reisende

| Tourismus Tourismus

Wegen eines Warnstreiks des Bodenpersonals müssen sich Lufthansa-Reisende am Mittwoch auf größere Einschränkungen einstellen. Die Gewerkschaft Verdi rief die Beschäftigten am Montag zu einem entsprechenden Ausstand auf. «Wir gehen davon aus, dass 80, 90 Prozent des Lufthansaprogramms und das der Töchter eingestellt wird», sagte ein Verdi-Sprecher am Morgen.

Betroffen sind die Lufthansa-Standorte Frankfurt am Main, München, Hamburg, Berlin und Düsseldorf. Allein am Flughafen München sind für Mittwoch um die 400 Flüge der Lufthansa geplant. Beginnen soll der Warnstreik am Mittwoch um 4.00 Uhr morgens und bis Donnerstag um 7.10 Uhr andauern.

Mehr als Hunderttausend Passagiere würden von den Folgen eines Sonderflugplans betroffen sein, teilte die Lufthansa am Montag mit. Dieser werde gerade erarbeitet. Das Unternehmen kritisierte das Vorgehen der Gewerkschaft: «Noch vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen ist der Streik auch in Länge und Ausmaß völlig unverständlich», hieß es.

Hintergrund des Warnstreiks sind die konzernweit laufenden Tarifverhandlungen für die rund 25 000 Beschäftigten am Boden unter anderem bei der Deutschen Lufthansa, Lufthansa Technik und Lufthansa Cargo. Verdi will mit dem Warnstreik den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Ein Angebot in der zweiten Verhandlungsrunde wurde von der Gewerkschaft zurückgewiesen. Knackpunkte waren laut Verdi etwa die als zu niedrig empfundenen Erhöhungsschritte und die 36-monatige Laufzeit.

«Dieser Streik wäre unnötig, wenn Lufthansa den Bodenbeschäftigten die gleichen Erhöhungen zugestehen würde wie anderen Beschäftigtengruppen im Konzern», sagte Verdis Verhandlungsführer Marvin Reschinsky laut Mitteilung. Auch für einen besseren Service gegenüber den Fluggästen seien bessere Arbeitsbedingungen des Personals nötig. «Sollte die Lufthansa das nach diesem ersten Warnstreik nicht einsehen, dann sind die Beschäftigten auch zu längeren Streiks bereit.»

Im laufenden Tarifkonflikt fordert Verdi 12,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Außerdem soll es eine konzernweit einheitliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro geben. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 12. Februar in Frankfurt am Main geplant.

Tipps für Reisende 

Welche Rechte Betroffene grundsätzlich haben, erklärt der Reiserechtler Paul Degott:

So kommen Sie doch noch ans Ziel

Die Fluggesellschaft muss bei Flugausfällen und Verspätungen von mehr als drei Stunden proaktiv andere Reisemöglichkeiten anbieten. Das kann auch automatisch passieren und etwa per E-Mail mitgeteilt werden. Ratsam ist immer, Kontakt mit der Airline aufzunehmen oder sich auf deren Internetseite zu informieren. 

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen - Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden. 

Der Haken: Sie müssen sie sich dann aber selbst darum kümmern, wie Sie dennoch ans Ziel kommen. Oft zahlt man dabei am Ende drauf und hat zusätzlich den Organisationsaufwand.

Paul Degott rät Reisenden, die Fluggesellschaft zu bemühen. Es sei günstiger, die Airline in der Pflicht zu lassen, sich um eine zeitnahe Ersatzbeförderung zu kümmern.

So sei es durch Hilfe der Airline vielleicht möglich, mit der Bahn zu einem anderen Flughafen zu fahren und von dort zu fliegen. Bei innerdeutschen Flügen bieten Airlines ihren Kunden oft auch Bahntickets an, um ans Ziel zu kommen.

Bleibt man am Flughafen und wartet etwa auf einen Ersatzflug, muss die Airline einem je nach Wartezeit Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Gegebenenfalls muss die Fluggesellschaft auch eine Unterbringung in einem Hotel und die nötigen Transfers besorgen.

Gibt es Ansprüche auf Ausgleichszahlung als Entschädigung?

«Entscheidend ist, wer da streikt», sagt Degott. Am Mittwoch ist das Bodenpersonal der Lufthansa zum Streik aufgerufen. Das heißt für betroffene Passagiere: Bei Verspätungen und Flugausfällen könnten Ausgleichsansprüche in Betracht kommen. 

Wie hoch mögliche Entschädigungen sind, legt die EU-Fluggastrechte-Verordnung fest. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden am Zielort oder kurzfristigen Annullierungen etwa liegen sie je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro.

Was ist, wenn der Pauschalurlaub verspätet startet?

«Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter in der Pflicht», sagt Degott. Wer aufgrund des Warnstreiks beispielsweise erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern. Das heißt, man zahlt dann für einen Tag weniger.

Was ist, wenn Piloten Streiken?

Auch wenn Piloten in den Streik gehen, müssen sich Passagiere auf Ausfälle und Verspätungen einstellen. Aktuelles Beispiel ist bis zum Montagabend (5. Februar) der Streik bei der Lufthansa-Tochter Discover Airlines.

Auch hier gilt: Streiks oder Warnstreiks des eigenen Personals sind ein Umstand, der im Einflussbereich der Airline liegt. So zählen innerbetriebliche Streiks nach der aktuellen Rechtsprechung nicht als «außergewöhnlicher Umstand», mit dem sie sich von der Zahlungsverpflichtung befreien könnten.

Das Wetter spielt nicht mit

Auch schlechtes Wetter ist laut Paul Degott nicht automatisch ein außerordentlicher Umstand. «Auch wenn viele Fluggesellschaften dies gerne so verargumentieren», erklärt der Experte. Es komme dabei nämlich auf viele Fragen an: Welche Wettersituation wann eingetroffen ist. Wann diese der Fluggesellschaft bekannt geworden ist, wann und wie sie sich hierauf eingestellt hat oder eben nicht. Ist der Flugbetrieb am betroffenen Flughafen gleichwohl weitergegangen ist oder nicht? Waren andere Fluggesellschaften von der Wettersituation in gleicher Weise betroffen?

Laut Degott lässt sich grundsätzlich sagen, dass «schlechtes Wetter» für die überwiegende Anzahl der Vorgänge nicht als außerordentlicher Umstand gewertet wird und verweist auf einschlägige Gerichtsentscheidungen.

App für Ärger mit Fluggastrechten

Im Zusammenhang mit dem Streik verweist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch auf ihre Infoseiten im Internet zu dem Thema und auf ihre kostenfreie Flugärger-App. Diese hilft beim Prüfen möglicher Ansprüche.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Beim 12. Tag des barrierefreien Tourismus am 6. März 2024 erörtern unter anderem politische Entscheider, Vertreter der Betroffenenverbände, Wirtschaftsunternehmen und andere Organisationen verschiedene Aspekte rund um das Thema Inklusion auf Reisen.

Mecklenburg-Vorpommern ist als Urlaubsland immer noch beliebt. Der Tourismusbeauftragte bemängelt jedoch fehlende Investitionen in die Zukunft. Der Dehoga-Präsident sieht das anders.

Viele Menschen in Deutschland schränken sich lieber in anderen Bereichen ein, als auf die Urlaubsreise zu verzichten, so eine Studie. Und die Beliebtheit von Flugreisen steigt auf einen Rekordwert.

Auch in diesem Jahr hat Accor die aktuellen Reise-Trends untersucht. Trotz Inflation und steigender Lebenshaltungskosten planen Reisende 2024 mehr Budget für ihre Reisen ein. Bei Deutschen steht vor allem der Heimaturlaub hoch im Kurs, gefolgt von Reisen nach Spanien, Italien und Österreich.

Saudi-Arabien hat von der Welt Tourismus Organisation (UNWTO) und dem World Travel & Tourism Council (WTTC) internationale Anerkennung für seine Leistung erhalten, bis 2023 mehr als 100 Millionen Touristen zu empfangen.

Der Reisehunger der Deutschen ist nach den Pandemiejahren zurück: Dies zeigt sich in einer repräsentativen Umfrage, die das Bonusprogramm Payback im Vorfeld der ITB in Berlin unter Kundinnen und Kunden durchgeführt hat.

Internationale Auslandsreisen erzielten in 2023 mit zweistelligen Wachstumsraten im Vergleich zu 2022 erneut einen großen Schritt in Richtung Auslandsreisevolumen von 2019. Strand- und Städtereisen sind mit je einem Drittel Marktanteil die beiden Haupturlaubsarten. Auf Rang drei folgen Rundreisen.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) sieht den Incoming-Tourismus auf einem nachhaltigen Wachstumskurs. Deutschland hat gute Chancen, 2024 wieder an die Ergebnisse des Jahres 2019 anzuknüpfen. Dazu tragen auch touristisch attraktive Events, wie die UEFA Euro 2024, und Kultur-Highlights bei.

Manchmal kommt es auf jeden Zentimeter an: Für einen erholsamen Urlaub sollte jeder Gast im Hotelbett schon mehr Platz haben als 70 Zentimeter. Dieser Überzeugung ist zumindest das Amtsgericht Hannover, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht.

Fälle von Brechdurchfall an Bord eines Kreuzfahrtschiffs lassen auf Mauritius die Alarmglocken klingeln - denn die Cholera breitet sich im südlichen Afrika aus. Nun müssen die Passagiere Geduld zeigen.