Nazi-Parolen gegrölt - darf der Arbeitgeber kündigen?

| War noch was…? War noch was…?

Eine Gruppe junger Menschen grölt rassistische Parolen in einer Bar auf Sylt. Seitdem ein Video davon öffentlich wurde, wird nicht nur deutschlandweit über Rassismus debattiert, auch Polizei und Staatsschutz ermitteln mittlerweile wegen des Verdachts der Volksverhetzung (Tageskarte berichtete). Und: Einige Personen, die im Video identifizierbar sind, sollen von ihren Arbeitgebern eine Kündigung erhalten haben. 

Aber was gilt arbeitsrechtlich? Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, die sich auf potenziell rechtswidriges Verhalten im Privaten bezieht? 

Ganz so einfach ist es nicht. Eine Kündigung wegen privaten Verhaltens eines Arbeitnehmers sei nicht ohne weiteres möglich, wie Prof. Michael Fuhlrott in einer Mitteilung des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erläutert. Was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, sei grundsätzlich Privatsache. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schulden lediglich ihre ordnungsgemäße Arbeitsleistung, aber kein Wohlverhalten in der Freizeit, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gelte im Grundsatz selbst in «derartig krassen Fällen wie bei dem aktuellen Geschehen», heißt es vom VDAA weiter. 

Besteht ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit?

Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Handlungen außerhalb ihres Berufslebens «einen Bezug zum Arbeitsverhältnis» herstellen - und zum Beispiel Dienstkleidung tragen. Dann kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. «Das gleiche gilt, wenn ich über mein Profil in den sozialen Medien, das den Arbeitgeber nennt, solche Inhalte poste», so Fuhlrott.

Auch ein Pressesprecher oder CEO, die sich rassistisch äußern, müssen damit rechnen, dass aufgrund ihrer Funktion ein dienstlicher Bezug hergestellt wird - weil sie für die Öffentlichkeit mit einem Unternehmen «untrennbar» verbunden seien. Der Bezug zum Arbeitsverhältnis müsse aber je nach Einzelfall beurteilt werden, erklärt der Rechtsexperte.

«Dass eine Handlung keine Kündigung rechtfertigt, ist natürlich keine Aussage über die Rechtmäßigkeit einer solchen Äußerung», so Fuhlrott. Vielmehr gelte, dass solche Fälle durch das Strafrecht zu behandeln seien – und im Grundsatz nicht durch das Arbeitsrecht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Noch keine Rettungsschwimmer am Strand, starke Strömung, dramatische Szenen: Wie ein deutscher Urlauber bei dem Versuch, Leben zu retten, selbst ums Leben kam.

Acht Ordensfrauen kehren nach einer Wallfahrt im Dönerladen ein. Für Schwester Irmingard wird es mit über 90 Jahren eine Premiere – und im Netz ein Millionenhit.

Der Möbelkonzern Ikea hat gemeinsam mit Chupa Chups einen limitierten Köttbullar-Lolli angekündigt. Nach Angaben des Unternehmens geht die Idee auf einen Aprilscherz vom 1. April in sozialen Netzwerken zurück.

Beim GastroFrühling 2026 des DEHOGA Bayern haben Teilnehmer im Hippodrom-Festzelt auf dem Münchner Frühlingsfest erneut eine öffentliche Geste gegenüber Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gezeigt. Rund 2.500 Gäste aus Gastronomie und Hotellerie zogen den Hut vor dem Politiker. Es ging auch um aktuelle Herausforderungen der Branche.

Beim Berlin Firefighter Stairrun im Park Inn Berlin Alexanderplatz haben 802 Teilnehmer aus elf Ländern 770 Stufen in voller Ausrüstung bewältigt. Das schnellste Team kam aus Polen.

Die Kaulitz-Brüder von Tokio Hotel erzählten in ihrem Podcast von einer ausgearteten Aftershow-Party in einem Hotel im Europa-Park. Eine Woche später stellen sie die Situation nun etwas anders dar.

Eine vierköpfige Familie stirbt an einer Vergiftung, laut Gutachten durch Insektizide im Hotelzimmer. Nun stehen sechs Angeklagte vor Gericht - und weisen die Schuld strikt von sich.

Wegen seiner Krebserkrankung bleibt der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck weiter auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft München I hat entschieden, die Unterbrechung der Haft bis mindestens zum vierten September zu verlängern.

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat der Verteidiger der angeklagten Christina Block kritisiert, die Ermittlungen in dem Fall seien zu einseitig geführt worden. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Eine Hamburger Familie stirbt im Türkei-Urlaub nach einem Gift-Einsatz im Hotel gegen Bettwanzen. Im Prozess in Istanbul fordern Angehörige Gerechtigkeit – und klagen über fatale Fehler.