Aktuelle Hinweise des Lebensmittelverbands zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Gastgeber sind derzeit mit der Umsetzung der ab dem 1. Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht befasst. Der DEHOGA hat vor einiger Zeit bereits ein Merkblatt zur Mehrwegverpackungspflicht verfasst

Hilfreich für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen ist zudem insbesondere der Fragen & Antworten-Katalog des Lebensmittelverbandes (Stand 10/2021).

Der Verband hat diesen Katalog nach einem Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit involvierten Verbänden und Unternehmen – an dem auch der DEHOGA Bundesverband beteiligt war – jetzt aktualisiert.

Wir haben Ihnen den FAQ-Katalog hier sowie die aktuellen Ergänzungen hier verlinkt.

Die Aktualisierungen betreffen die Auslegung der für die Mehrwegangebotspflicht relevanten Regelungen im Verpackungsgesetz. Der Lebensmittelverband weist einleitend ausdrücklich darauf hin, dass er in seiner Interpretation dem Wortlaut der §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz in Verbindung mit den Begriffsbestimmungen des § 3 unter Heranziehung der amtlichen Begründung folgt.

Darüber hinaus sind für den Verband die Vereinbarkeit der Mehrwegangebotspflichten mit den bestehenden Grundpflichten des Lebensmittelunternehmers zur Gewährleistung der einwandfreien Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln und seiner Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz leitend.

Der Fragen & Antworten-Katalog des Lebensmittelverbandes mit den aktuellen Ergänzungen kann Ihnen als Orientierungshilfe dienen.

Zu beachten ist – wie der Lebensmittelverband auch nach unserer Erfahrung zutreffend ausführt – dass derzeit keine abgestimmte, gefestigte Meinung der Behörden im Sinne einer bundesweit einheitlichen Anwendung der Vorgaben bekannt ist. Allerdings vertreten verschiedene Behörden bei Anfragen oder mit eigenen „Merkblättern“ unterschiedliche Auffassungen zur Auslegung einzelner Vorgaben der Mehrwegangebotspflichten. Zum Teil stehen diese im Widerspruch zu den Hinweisen des Lebensmittelverbandes – und entsprechend auch zu den Hinweisen des DEHOGA.

Es obliegt Gastgebern bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen abzuwägen, welcher Rechtsauffassung sie folgen, sagt der DEHOGA-Bundesverband. Ein zwischen Bund und Ländern abgestimmter „Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht“ existiert bisher nicht. Mit einem solchen soll frühestens erst im Februar 2023 zu rechnen sein, das heißt erst nachdem die Mehrwegangebotspflicht schon gilt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.