Anspruch auf Krankengeld nur bei lückenloser Krankschreibung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer über eine längere Zeit wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann, muss sich um eine lückenlose Krankschreibung kümmern. Erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen rechtzeitig entsprechende Bescheinigungen zu ihrer Arbeitsunfähigkeit aus ihrer Arztpraxis. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in einer Mitteilung hin.

Hintergrund: Bis zum Ende der sechsten Woche einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber weiter Lohn. Danach erhalten krankgeschriebene Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Der Anspruch darauf kann jedoch verfallen, sollte die Krankschreibung selbst verschuldete Lücken aufweisen, wie die Rechtsanwaltskammer erklärt.

Wann die Folgebescheinigung fällig wird

Wichtig zu wissen: Laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie dürfen Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit nicht rückwirkend bescheinigen. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss demnach spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit eine erneute Krankschreibung einholen. 

Der Samstag gilt in diesem Fall den Angaben der Rechtsanwaltskammer zufolge nicht als Werktag. Betroffene müssen also unter Umständen erst nach einem Wochenende oder Feiertag die Arztpraxis aufsuchen. Eine Rechtfertigung, dass ein Patient oder eine Patientin die strengen Regeln nicht gekannt habe, lassen Krankenkassen den Infos zufolge in der Regel nicht gelten. 

Eine telefonische Krankschreibung kommt für solche Fälle im Übrigen nicht infrage. Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung gilt nur für ein erstmaliges Attest bei leichten Erkrankungen und für maximal fünf Tage. Zudem müssen Betroffene der Arztpraxis bereits bekannt sein. Eine einmalige Folgebescheinigung ist telefonisch möglich, falls die ursprüngliche Krankschreibung in der Praxis erfolgt ist. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.