Anspruch auf Teilzeit: Was gilt für Arbeitnehmer?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Vollzeitstelle passt für viele nicht zu den persönlichen Lebensentwürfen. Für andere wiederum ist es schlicht nicht möglich, in Vollzeit zu arbeiten - wegen familiärer Verpflichtungen etwa. Stellt sich die Frage: Haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten?

«Ja, grundsätzlich hat man einen Anspruch», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Das Recht auf Teilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. «Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird», steht dort in Paragraf 8.

Der Anspruch bestehe aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, schränkt Johannes Schipp ein. Zum einen muss der eigene Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Wichtig sei zudem das richtige Vorgehen bei der Beantragung. Die Verringerung der Arbeitszeit muss man dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Beginn in Textform mitteilen. Das ist auch per Mail möglich. Außerdem müssen Arbeitnehmer angeben, wie sie die Arbeitszeit verteilen möchten.

Sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, muss der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers in der Regel zustimmen. Seine Entscheidung muss er innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen, «spätestens einen Monat vor gewünschtem Beginn der Teilzeittätigkeit», so Schipp. «Wenn bis dahin nichts passiert, dann bleibt es bei den Wünschen des Arbeitnehmers und die Teilzeit gilt als bewilligt.»

Es sei bei Teilzeitverlangen aber gar nicht so selten, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen können, so Schipp. Vor Gericht sei es für Arbeitgeber jedoch nicht einfach, dringende betriebliche Gründe geltend zu machen, die gegen einen Teilzeitwunsch sprechen. «Die Latte liegt da ziemlich hoch», sagt der Arbeitsrechtler.

Denkbar sei beispielsweise, dass der Arbeitgeber keine Fachkraft finden kann, die offene Arbeitszeiten der Teilzeitkraft abdecken könnte, weil es sich um eine hoch spezialisierte Tätigkeit handelt.

Geht es allerdings darum, wie genau die Teilzeit gestaltet wird, haben Arbeitgeber schon eher Chancen, sich im Streitfall vor Gericht durchzusetzen, so die Einschätzung des Arbeitsrechtsexperten. So wird der Arbeitgeber es ablehnen dürfen, wenn zwei Teilzeitkräfte in seinem Unternehmen jeweils nur vormittags arbeiten wollen.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.