Arbeitskleidung bei 30 Grad? - Wann der Dresscode bröckelt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

30 Grad oder mehr: Wer bei solchen Temperaturen etwa einen Anzug tragen muss, fühlt sich wahrscheinlich nicht so richtig wohl. Doch wenn das zur vorgeschriebenen Arbeitskleidung gehört, kann man sich nicht einfach etwas anderes anziehen. «Arbeitnehmer dürfen das Tragen berechtigterweise vorgegebener Kleidung nicht eigenmächtig unterlassen», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Für diese Faustregel ist aber grundsätzlich zwischen einfacher Arbeitskleidung und Arbeitsschutzkleidung zu unterscheiden. Arbeitsschutzkleidung muss wegen rechtlicher Bestimmungen zum Schutz der Angestellten verpflichtend getragen werden. Ohne sie könnten potenzielle Gefahrensituationen entstehen, daran ändert auch die Wetterlage nichts.

Mehr Spielraum bei einfacher Arbeitskleidung

Bei einfacher Arbeitskleidung sieht das etwas anders aus. Dabei handelt es sich um Kleidung, die vom Arbeitgeber aus betrieblichem Interesse vorgegeben wird, um etwa das Erscheinungsbild zu vereinheitlichen, so Nathalie Oberthür. Solange die Persönlichkeitsrechte der Angestellten gewahrt werden, können Arbeitgeber das Tragen bestimmter Kleidung verlangen.

Treten dann aber besondere Witterungsverhältnisse auf, wie etwa extreme Hitze, können Arbeitgeber dazu verpflichtet sein, zum Schutz der Angestellten entsprechend zu reagieren und die Kleidungsvorschriften etwas zu lockern oder anzupassen.

Auch einfache Arbeitskleidung nicht eigenmächtig ablegen

Wichtig: Beschäftigte sollten nicht eigenmächtig ihre einfache Arbeitskleidung ablegen und gegen eine andere, vermeintlich besser geeignete tauschen. Nur in Absprache mit der oder dem Vorgesetzten dürfen Oberthür zufolge Änderungen vorgenommen werden.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.