Arbeitsschutz für kleine Betriebe: BGN-Kompetenzzentren erleichtern Einstieg

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen stellt viele kleine Betriebe in der Lebensmittelbranche vor organisatorische Hürden. Häufig fehlen strukturierte Gefährdungsbeurteilungen oder Klarheit über die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) adressiert diese Probleme mit spezifischen Angeboten für Unternehmen in den Bereichen Gastronomie, Back- und Fleischereigewerbe sowie Lebensmittelherstellung.

Das Kompetenzzentrenmodell für Betriebe bis 20 Beschäftigte

Für Unternehmen mit einer Belegschaft von bis zu 20 Personen bietet die BGN das sogenannte Kompetenzzentrenmodell an. Dieses Modell dient als Alternative zur klassischen Betreuung durch externe Dienstleister. Im Kern steht die Qualifizierung der Unternehmer selbst: Durch Online-Schulungen oder Fernlehrgänge erwerben diese die notwendige Kompetenz, um den spezifischen Beratungsbedarf im eigenen Betrieb einzuschätzen.

Nach Abschluss dieser Qualifizierungsmaßnahme können die Betriebe die Unterstützung durch Fachleute der Kompetenzzentren in Anspruch nehmen. Diese Beratung zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist für die Mitglieder kostenfrei. Ziel des Modells ist eine praxisnahe und kosteneffiziente Organisation des Arbeitsschutzes, ohne dass zusätzliche Honorare für externe Sicherheitsfachkräfte oder Betriebsärzte anfallen.

Digitale Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

Ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Pflichten ist die Gefährdungsbeurteilung. Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, stellt die BGN ein digitales Werkzeug im eigenen Extranet zur Verfügung. Diese Anwendung ermöglicht es Betrieben, die erforderliche Dokumentation rechtssicher und ortsunabhängig via Laptop, Tablet oder Smartphone zu erstellen. Damit soll der Einstieg in die systematische Erfassung von Arbeitsrisiken erleichtert und die Einhaltung gesetzlicher Standards sichergestellt werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.