Arbeitsunfall? Frostschutz-Matte anbringen gehört nicht zum Arbeitsweg

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Verunglücken Arbeitnehmer auf dem Weg zum Job, gilt das in der Regel als Arbeitsunfall - und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch wird der Arbeitsweg unterbrochen, kann die Sache anders aussehen. Das zeigt eine Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, auf die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

Das Gericht urteilte im konkreten Fall einer Arbeitnehmerin, die sich beim Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung auf der Autoscheibe verletzte. Die Frau hatte ihr Auto auf einem Parkplatz wenige hundert Meter entfernt von ihrer Arbeitsstelle abgestellt, um den Weg zu Fuß fortzusetzen.

Vorher ging sie jedoch um das Auto herum, um die Abdeckmatte an der Frontscheibe ihres Wagens anzubringen. Dabei knickte sie um und brach sich das Sprunggelenk. Die zuständige Unfallkasse weigerte sich, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Keine Verrichtung im Vorbeigehen

Zu Recht, entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Das vorsorgliche Abdecken einer Autoscheibe nach dem Abstellen des Autos würde allein der Vorbereitung einer späteren Fahrt dienen. Es habe sich auch nicht um eine für den Versicherungsschutz unschädliche private Verrichtung «im Vorbeigehen» gehandelt, da das Abdecken der Scheibe eine ganz vom Weg unabhängige Verrichtung erfordere.

Daher läge eine deutliche Unterbrechung des Arbeitsweges aus außerbetrieblichen Gründen vor, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?