Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2027 verlängert

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Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Maßnahme zielt darauf ab, sowohl den betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainern als auch deren Arbeitgebern Planungssicherheit zu bieten.

Gültigkeit bis Anfang 2027 ohne Behördengang

Konkret besagt die Verordnung, dass alle bereits erteilen Aufenthaltstitel, die am 1. Februar 2026 noch gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2027 fortgelten.

Für die Verlängerung sind weder ein gesonderter Antrag noch Termine bei der Ausländerbehörde erforderlich. Dies minimiert den administrativen Aufwand für die Geflüchteten und die zuständigen Ämter erheblich.

Entlastung für Beschäftigte und Unternehmen

Die Entscheidung betrifft eine große Zahl von Beschäftigten aus der Ukraine, die in Deutschland einer Arbeit nachgehen. Die automatische Verlängerung ermöglicht es ihnen und ihren Arbeitgebern, die berufliche Situation über einen längeren Zeitraum zu planen, ohne sich kurzfristig mit Behördenprozessen beschäftigen zu müssen.


 

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