Betriebsrente: So sichern Sie sich den Arbeitgeber-Zuschuss

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Sorgen Sie schon finanziell fürs Alter vor? Falls nicht: Wie wär's denn mit einer betrieblichen Altersvorsorge? Wer sich dafür entscheidet, einen Teil seines Gehalts umzuwandeln und es vom Arbeitgeber in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen zu lassen, kann von dessen Zulagen profitieren. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Vielen Beschäftigten ist das nicht bewusst. BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer ist daher der Überzeugung, dass nicht wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Bonus verschenken, der im Alter einen Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts leisten kann. Schließen Beschäftigte nämlich mit ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Entgeltumwandlungsvereinbarung zugunsten eines der oben genannten Produkte ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts in den Vertrag des Arbeitnehmers einzuzahlen.

Gutverdiener erhalten Zuschuss im Zweifel nicht

Von dieser Pflicht ausgenommen ist der Arbeitgeber lediglich dann, wenn er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers selbst keine Ersparnis hat. Das ist nur dann der Fall, wenn das Arbeitnehmereinkommen über den relevanten Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung liegt - also bei entsprechend großen Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse beträgt 66.150 Euro im Jahr 2025 und in der allgemeinen Rentenversicherung 96.600 Euro. 

Zum Hintergrund: Weil bei einer Entgeltumwandlung ein Teil des Bruttogehalts in einen Altersvorsorge-Vertrag eingezahlt wird, haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber grundsätzlich geringere Abzüge für Sozialabgaben.

Entgeltumwandlung lässt Rentenanspruch sinken

Wichtig zu wissen: Wer auf diese Art und Weise vorsorgt, muss wissen, dass durch die Entgeltumwandlung weniger Geld in die sozialen Sicherungssysteme fließt. «Das bedeutet, dass im Falle einer Arbeitslosigkeit und längerer Krankheit geringere Lohnersatzleistungen zu erwarten sind und auch weniger Rentenpunkte gesammelt werden», so Jana Bauer. Eine genaue Beratung und Abwägung zur betrieblichen Altersvorsorge sind daher unbedingt empfohlen. (dpa)


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