Bis wann müssen Arbeitgeber den Lohn überweisen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich nicht darauf verlassen kann, dass der Lohn pünktlich auf dem Konto ist, kommt womöglich in Schwierigkeiten - etwa, weil die Miete und andere Zahlungen fällig sind. Aber gibt es eine Vorschrift, bis wann das Gehalt da sein muss?

Prinzipiell ist das in Paragraf 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt. Vereinfach ausgedrückt steht dort: «Handelt es sich um eine vereinbarte monatliche Vergütung, so ist sie nach dem Ablauf des Monats zu entrichten», sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. In der Regel bedeutet das: Das Gehalt sollte am letzten Tag des Monats bezahlt werden.

Abweichungen im Arbeitsvertrag möglich

Allerdings können im Arbeitsvertrag auch andere Regelungen vereinbart werden. Hier kann etwa festgelegt sein, dass das Gehalt zur Mitte des Monats eingehen soll. Auch in Tarif- oder Betriebsvereinbarungen können anderslautende Zahlungstermine festgehalten werden. Generell hat der Betriebsrat laut Markowski bei Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung mitzubestimmen, sofern es keine tarifvertragliche Regelung gibt.

Eine besondere gesetzliche Regelung gibt es darüber hinaus für Auszubildende: Für den laufenden Kalendermonat ist die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Verzug beginnt am zweiten Tag des Folgemonats

Ist ein monatlicher Lohn vereinbart, kommt der Arbeitgeber in Verzug, sobald er nach dem Ende des Monats nicht leistet. Der Verzug beginnt am Folgetag, also am zweiten Tag des Folgemonats, und zwar auch ohne Mahnung des Arbeitnehmers, so Markowski. Ist hingegen ein fester Zahlungszeitpunkt vereinbart, so beginnt der Verzug am Folgetag.

Sollte durch die verspätete Lohnzahlung ein finanzieller Schaden entstehen, etwa weil Arbeitnehmer ihre Miete oder Raten nicht bezahlen können, können laut Markowski sogar Regressansprüche entstehen.

Ein Problem allerdings bleibt beim Thema Lohnzahlung: «Das Gesetz sagt zwar, dass die Vergütung nach Ablauf des Monats bezahlt werden muss, aber es gibt viele Fälle, in denen ein Arbeitgeber immer zu spät zahlt», sagt Markowski. Da bleibe dem Arbeitnehmer an sich nur, Verzugszinsen zu verlangen. «Das machen natürlich nur die wenigsten, weil niemand sein Arbeitsverhältnis gefährden will.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.