Darf der Arbeitgeber Alkohol ausschenken?

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Ob kurz vorm Wochenende, um auf einen Erfolg oder den Geburtstag von Kollegen anzustoßen - oder einfach so: Wenn der Chef eine Runde Bier schmeißt, ist dagegen nichts einzuwenden, oder?

«Grundsätzlich darf der Chef seinen Mitarbeitern Alkohol anbieten», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Unter einer Bedingung: Dass er seiner Fürsorgepflicht weiter nachkommt. «Das kann zum Problem werden, wenn eine besondere Gesundheitsgefahr besteht», so Schipp. Also: Wenn auf Leitern oder Gerüsten auf dem Bau gearbeitet wird, etwa. Hier ist Balance gefragt und die verträgt sich bekanntlich schlecht mit Alkohol.

Ein No-Go ist der Konsum von Alkohol natürlich bei gesetzlichen Alkoholverboten, wie es sie bei Kraftfahrern oder Piloten gibt. Eine Grauzone stellt dar, wenn ein bekannt Alkoholkranker unter der Belegschaft ist. Hier könne man, auch wenn eine gewisse Eigenverantwortung gelte, argumentieren, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, so Schipp.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

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