Darf der Arbeitgeber die Schwangerschaft von Mitarbeiterinnen bekanntgeben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Schwangerschaft ist eine freudige Nachricht. Wer auch den Arbeitgeber früh ins Vertrauen zieht, möchte aber vielleicht nicht, dass die Info direkt überall bekannt wird. Welche Regeln gelten?

Arbeitnehmerinnen sollen ihrem Arbeitgeber eine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald sie wissen, dass sie schwanger sind. So sieht es das Mutterschutzgesetz vor. Verstößt die Arbeitnehmerin dagegen, führt das aber nicht zu Sanktionen.

Wer den Arbeitgeber dennoch früh ins Vertrauen zieht, möchte unter Umständen nicht, dass der die Schwangerschaft direkt im Unternehmen weitergibt. Dürften Arbeitgeber das überhaupt?

Keine unbefugte Info an Dritte

«Im Mutterschutzgesetz ist festgehalten, dass der Arbeitgeber die Info über eine Schwangerschaft nicht unbefugt an Dritte weitergeben darf», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das schließe alle Personen ein, die nicht an der Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz der Schwangeren beteiligt sind.

Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitsplatz in einer Gefährdungsbeurteilung prüfen: Was passiert, wenn eine Beschäftigte schwanger wird? «Die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber umsetzen», so Meyer. Wer etwa in einer Zahnarztpraxis arbeitet, darf mit Beginn der Schwangerschaft nicht mehr am Zahnarztstuhl tätig sein.

Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber etwa Vorgesetzte über die Schwangerschaft einer Beschäftigten informieren darf - da die Führungskraft die Schutzmaßnahmen ja umsetzen muss. Auch Personen aus dem Arbeitsschutz dürfen und müssen involviert werden, dazu zählen zum Beispiel Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitsschutz.

Bußgeld theoretisch möglich

Erzählt die Führungskraft aber zum Beispiel einfach im Team herum, dass eine Beschäftigte schwanger ist, obwohl sie das nicht möchte, kann dem Arbeitgeber unter Umständen sogar ein Bußgeld drohen.

Das ist laut Peter Meyer aber eher ein theoretischer Fall: «Dazu müsste eine Beschäftigte ihren Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde anzeigen und mir sind solche Fälle nicht bekannt.» Mit Blick auf Mutterschutzfristen und die bevorstehende Elternzeit sei es in der Regel ohnehin eher ratsam, sich rechtzeitig mit dem Team und der Führungskraft zur Schwangerschaft zu besprechen.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.