Der erste Azubi - Was Betriebe bei der Einstellung beachten müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auch dieses Jahr bleiben wieder viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Um qualifizierte Mitarbeiter zu finden und diese langfristig zu binden, sollten Betriebe den Ausbildungsstart gut vorbereiten. Welche rechtlichen Regelungen sie dabei beachten müssen und was in einem Ausbildungsvertrag enthalten sein muss, erklärt Michael Staschik von der Nürnberger Versicherung.

Wann ist ein Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet?

Nicht jeder Betrieb ist für die Ausbildung von Lehrlingen geeignet: Laut § 27 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss „die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet“ sein. „Das bedeutet: Die in der Ausbildungsordnung festgesetzten berufsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen Azubis dort in vollem Umfang erwerben können“, erklärt Michael Staschik, Experte der Nürnberger Versicherung. „Ansonsten können Firmen auch Teile überbetrieblich durchführen, beispielsweise in einem Ausbildungsverbund.“ Zudem muss die Zahl der Auszubildenden „angemessen“ sein. „In der Regel heißt das: zwei bis drei Fachkräfte pro Azubi“, ergänzt Staschik. Weitere Voraussetzungen legen unter anderem die regionalen Industrie- und Handelskammern fest. Betriebe, die freie Stellen zu besetzen haben, sollten vorab gründlich prüfen, ob sie als Ausbildungsstätte geeignet sind.

Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen Ausbildungsbetriebe erfüllen?

Das BBiG enthält darüber hinaus weitere Rechte und Pflichten, an die sich Betriebe halten müssen. Darauf aufbauend existieren für alle anerkannten Ausbildungsberufe sogenannte Ausbildungs(ver)ordnungen. „Darin sind etwa die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die zu vermittelnden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Prüfungsanforderungen festgelegt“, so Staschik. Auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geben rechtliche Bestimmungen vor, die in einem Ausbildungsverhältnis gegeben sein müssen. Minderjährige dürfen beispielsweise nur in anerkannten Ausbildungsberufen tätig sein.

Wer darf Lehrlinge ausbilden?

Wer Lehrlinge ausbilden darf, ist ebenfalls im BBiG geregelt. „Ausbilder müssen demnach persönlich und fachlich geeignet sein und dürfen beispielsweise nicht wiederholt oder schwer gegen das BBiG verstoßen haben“, so Staschik. „Fachlich geeignet sind Personen, die berufsspezifische Fertigkeiten und Fähigkeiten haben – beispielsweise durch einen entsprechenden Abschluss.“ Je nach Beruf können die Voraussetzungen jedoch unterschiedlich sein: Im Handwerk ist das zum Beispiel ein Meister, in anderen Fällen kann eine mehrjährige Berufserfahrung ausreichen. Ebenfalls Teil der fachlichen Fähigkeiten ist die sogenannte arbeitspädagogische Eignung. „Diese auch als ‚AdA-Schein‘ bezeichnete Zertifizierung erhalten Ausbilder nach der erfolgreich bestandenen Ausbildereignungsprüfung, die auf der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) basiert“, ergänzt der Experte der Nürnberger Versicherung.

So sieht der perfekte Ausbildungsvertrag aus

Vor dem Beginn der Ausbildung müssen Betrieb und Azubi die rechtlichen Regelungen schriftlich festlegen. „Ein Ausbildungsvertrag unterscheidet sich von einem normalen Arbeitsvertrag, denn er enthält spezifische ausbildungsbezogene Regelungen, etwa zu Ablauf und Zielen“, so Michael Staschik. Nachdem beide Seiten das Dokument unterzeichnet haben, müssen Betriebe es für das sogenannte „Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse“ bei der zuständigen Kammer einreichen. „Mit diesem Eintrag gilt der Ausbildungsvertrag als amtlich“, ergänzt Staschik. Übrigens: Wer einen minderjährigen Auszubildenden einstellt, sollte beachten, dass zusätzlich sein gesetzlicher Vertreter den Vertrag unterschreiben muss.

Abgesichert für den Schadenfall

Vor allem zu Beginn ihrer Ausbildung können Lehrlingen im betrieblichen Alltag schnell kleine Fehler unterlaufen. Meist haben die Missgeschicke keine schlimmen Auswirkungen, doch manchmal können sie auch große Schäden anrichten. Betriebe sollten sich daher gegen die finanziellen Folgen absichern – denn vor allem Schadenersatzansprüche können schnell existenzbedrohend werden. Beschädigt der Azubi beispielsweise beim Ausladen das Auto eines Kunden, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden auf. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.

Für einen Liter Benzin musste ein durchschnittlicher Arbeitnehmer im April fünf Minuten arbeiten. Der Ölpreisanstieg durch den Iran-Krieg ist aber weniger heftig als nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs.

Bei den Firmenpleiten in Deutschland zeichnet sich aktuell keine Entspannung ab: Neue Höchstwerte gab es im April in den Bereichen Hotel und Gastronomie sowie Grundstücks- und Wohnungswesen.

Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings: Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Leider lässt sich der nicht immer vermeiden. Aber: Mit ein paar einfachen Strategien lässt er sich besser managen.

Meta nutzt öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram, um seine KI zu schulen. Was Sie verhindern können, was dabei wichtig ist - und wie es mit WhatsApp aussieht.