Deutschland im EU-Durchschnitt: Mehr als jeder zehnte Rentner arbeitet weiter

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

13 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gingen in den ersten sechs Monaten nach dem erstmaligen Bezug einer Altersrente weiter ihrer Arbeit nach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen einer Zusatzerhebung der EU-Arbeitskräfteerhebung 2023 weiter mitteilt, lag der Anteil damit genau im EU-Durchschnitt.

Während 6 Prozent ihre Arbeit unverändert fortsetzten, arbeiteten 7 Prozent nach Renteneintritt mit Veränderungen weiter. Hierzu zählten etwa ein reduzierter Stundenumfang oder ein Jobwechsel. Der Großteil (55 Prozent) der Rentnerinnen und Rentner hörte nach dem Renteneintritt auf zu arbeiten. Ein Drittel (33 Prozent) hatte bereits vor dem erstmaligen Bezug einer Altersrente aus verschiedenen Gründen nicht gearbeitet, zum Beispiel aufgrund von Altersteilzeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
 

Menschen in baltischen Ländern setzten Erwerbsarbeit besonders oft fort

Ob die Menschen nach Renteneintritt weiterarbeiteten oder ihre Erwerbstätigkeit einstellten, unterschied sich in der EU deutlich. Ein Grund dafür dürften die unterschiedlichen Rentensysteme in den einzelnen EU-Ländern sein. Insbesondere in den baltischen Ländern arbeiteten Rentnerinnen und Rentner nach Bezug einer Altersrente weiter.

In Estland (55 Prozent) sowie in Lettland und Litauen (je 44 Prozent) waren anteilig besonders viele Menschen auch nach Renteneintritt noch erwerbstätig. In Slowenien und Rumänien (je 84 Prozent) sowie in Bulgarien (79 Prozent) gab im Gegensatz dazu ein besonders großer Anteil der Rentnerinnen und Rentner seine Arbeit zu Rentenbeginn vollständig auf.

EU-weit arbeiteten 13 Prozent der Rentnerinnen und Rentner nach erstmaligem Bezug einer Altersrente weiter. 7 Prozent taten dies ohne Veränderungen, 6 Prozent blieben erwerbstätig, aber änderten ihre Arbeitsbedingungen. Knapp zwei Drittel (65 Prozent) beendeten ihre Arbeit nach Renteneintritt komplett, 22 Prozent waren bereits zuvor keiner Arbeit nachgegangen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.