Erhalten Arbeitnehmer bei unverschuldet verspäteter Urlaubsrückkehr Gehalt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein gesperrter Flughafen wegen eines Vulkanausbruchs, ein Pilotenstreik oder ein defektes Auto: Gründe, warum ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen kann, gibt es zuhauf. Weil es einen unverschuldet trifft, müsste man eigentlich weiter Gehalt bekommen, mag mancher denken. Dem ist aber nicht so, wie Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, erklärt.

«Es ist ein Grundsatz im Arbeitsrecht: Lohn gibt es nur für Arbeit», sagt Markowski, der auch Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Gesetzliche oder tarifliche Regelungen, die auch für Ausfallzeiten eine Vergütung vorsehen, greifen bei einer verspäteten Urlaubsrückkehr nicht, wie Gerichtsurteile zeigen. «Leider gibt es in so einem Fall keine einschlägige Regelung und damit auch keine Lohnfortzahlung.»

Vielmehr müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber umgehend informieren, dass sie nicht rechtzeitig zurückkommen können. «Dafür sollten sie sich möglichst eine Bestätigung besorgen.» Außerdem ist es die Pflicht eines Arbeitnehmers, sich um alternative Reisemöglichkeiten zu kümmern. Das kann heißen, mit dem Zug statt mit dem Flieger zurückzureisen.

Kein Lohn, aber auch keine Strafe

Eine Strafe für unverschuldet zu spätes Erscheinen gibt es aber auch nicht. «Man bekommt einfach keinen Lohn, das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit», sagt der Arbeitsrechtsanwalt. «Ich kann natürlich mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, dafür Urlaub zu nehmen oder, wenn vorhanden, ein Zeitarbeitskonto zu nutzen.» Das ist allerdings eine Sache der Absprache.

Eine Abmahnung oder gar Kündigung sind nicht gerechtfertigt. «Das kann nur kommen, wenn ich eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt habe», sagt Markowski. «Aber wenn ich den Arbeitgeber nicht informiere, können Konsequenzen drohen.»

Vorsorglich schon den Dienstlaptop mit in den Urlaub zu nehmen, um im Falle eines Falles von dort zu arbeiten, hält Markowski für keine gute Idee. So etwas müsse immer mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Wer allerdings schon mit einer Naturkatastrophe am Urlaubsort rechne, solle vielleicht gar nicht erst dorthin reisen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der italienische Prosecco hat in den USA einen historischen Markterfolg erzielt. Neue Daten des Uiv–Vinitaly Observatory bestätigen: Der Schaumwein übertrifft Champagner in den amerikanischen Einzelhandelsumsätzen und wächst viermal schneller als der gesamte italienische Weinmarkt.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte für einen neuen Job sein. Auch wenn keine Note darunter steht, verraten die Formulierungen doch einiges. Wie so ein Zeugnis zu lesen ist.

Thüringen meldet einen leichten Rückgang bei Übernachtungen und liegt damit im bundesweiten Trend. Doch einige Regionen und Unterkünfte legen weiter zu.

Unentschuldigtes Fehlen oder wiederholtes Zuspätkommen kann zur Kündigung führen. Doch ab wann ist der Job wirklich in Gefahr? Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht klärt auf.

Glücksspiel ist Teil des Alltags in vielen europäischen Ländern, nur die Regeln unterscheiden sich erheblich. Deutschland hat mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 einen Rahmen geschaffen, der Ordnung verspricht und gleichzeitig Diskussionen befeuert. Zu streng nach Meinung der einen, zu zaghaft im Vollzug nach Meinung der anderen.

Die saisonübliche Belebung des Arbeitsmarktes im September 2025 ist verhalten ausgefallen. Die Zahl der Arbeitslosen sank zwar, doch im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine deutliche Steigerung.

Der Tourismusboom in Brandenburg hat sich in den ersten sieben Monaten dieses Jahres etwas abgeschwächt. Wirtschaftsminister Keller sagte zu, die Rahmenbedingungen zu verbessern, indem zum Beispiel unnötige bürokratische Belastungen abgebaut würden.

Ein krankes Kind braucht Betreuung. Für berufstätige Eltern heißt das: Sie können nicht arbeiten. Doch wie lange dürfen sie fehlen? Und wer zahlt dann den Lohn? Was man dazu wissen muss.

Die Aral-Kaffeestudie 2025 liefert Daten zu aktuellen Kaffeetrends in Deutschland. Die Analyse zeigt, dass Coffee To Go weiterhin ein starker Wettbewerbsfaktor ist und die Geschwindigkeit der Zubereitung sowie die Kaffeequalität für Konsumenten entscheidend sind.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat ihr Seminarprogramm für 2026 vorgestellt. Das Angebot richtet sich an Mitgliedsbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern und konzentriert sich auf die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Schulungen sollen dabei helfen, Betriebe sicherer zu gestalten und Unfälle zu vermeiden.