Falsche Elektronische Signatur macht Befristung unwirksam

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Soll ein Arbeitsvertrag befristet gelten, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese Vereinbarung unterzeichnen. Digitale Signaturen sind dabei nur zulässig, wenn das verwendete Signaturverfahren zertifiziert ist. Andernfalls gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin.

Im konkreten Fall, auf den der Bund-Verlag verweist, ging es um den befristeten Arbeitsvertrag eines Mechatronikers. Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben den Vertrag per elektronischer Signatur. Später kam es laut Bund-Verlag zum Streit darüber, ob die Befristung wirksam vereinbart worden war.

Befristung des Arbeitsvertrags nur in Schriftform

Das Arbeitsgericht Berlin entschied, dass die verwendete Form der Unterschrift nicht der sogenannten Schriftformerfordernis genüge. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 TzBfG) ist festgelegt, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags nur dann wirksam ist, wenn sie in Schriftform vorliegt.

Die Schriftform kann auch durch eine elektronische Form ersetzt werden. Dann müssen die Vertragspartner das Dokument aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Kein zertifiziertes System: Unterschrift ungültig

Das traf in diesem Fall nicht zu. Knackpunkt: Eine elektronische Signatur gilt nur dann als «qualifiziert», wenn das genutzte Signatursystem nach EU-Vorgaben zertifiziert ist. In Deutschland sei für diese Zertifizierung die Bundesnetzagentur zuständig, wie der Bund-Verlag erklärt.

Da für den befristeten Vertrag keine zertifiziertes System zum Einsatz kam, sei auch die Vereinbarung der Befristung unwirksam. Paragraf 16 im Teilzeit- und Befristungsgesetz besagt nämlich, dass ein Vertrag dann auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt, wenn die Befristung unwirksam ist - etwa aufgrund der mangelnden Schriftform.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wie der Bund-Verlag mitteilt, ist die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.