Gehören Kassenbons ins Altpapier?

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Es mag kleinlich klingen, aber wer es richtig machen will, sollte nicht alles Altpapier auch ins Altpapier packen. Dazu gehören die üblichen weißen Kassenbons, die beschichtet sind. Darauf weist der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) hin, der auch die Entsorger vertritt.

Anders sieht dies aus bei den neuartigen Kassenbons aus blaugrauem Papier, auf denen teils sogar aufgedruckt ist, dass sie ins Altpapier dürfen. Das bestätigt ganz grundsätzlich der VKU. 

«Allerdings sind in diesen Papieren viele Pigmente enthalten, die beim Recycling dem Papier nicht entzogen werden können und daher den Prozess bei der Herstellung von hellem Papier stören können», erklärt eine VKU-Sprecherin. «Andererseits ist die Menge der Bons im gesamten Altpapier erfahrungsgemäß so gering, dass es hier wohl nicht zu einer ernstlichen Störung dieses Prozesses kommt.»

Daher können die blauen Bons ruhig ins Altpapier. «Lediglich, wenn etwa bei Gewerbebetrieben sehr große Mengen solchen blauen Altpapiers anfallen, dürften Ausnahmen von der oben genannten Faustregel angebracht sein.»

Auch manch anderes Papier würde, ins Recycling gegeben, bei der Entsorgung Probleme bereiten: Etwa benutztes Backpapier, da es beschichtet ist. Auch das Umschlagpapier von Butter ist unter Umständen betroffen: Wenn «Echtpergamentpapier» auf dem Etikett vermerkt ist, kann es biologisch nicht abgebaut werden und ist ebenfalls ein Fall für den Restmüll.

Der Eierkarton aus Pappe kann hingegen in geringen Mengen sogar im Biomüll landen, alternativ in der Papiertonne. Auch der Kaffeefilter und Teebeutel dürfen in den Biomüll. (dpa)


 

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