Gesetz zu Lieferketten gilt ab 1. Januar 2024 bereits ab 1.000 Mitarbeitenden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zum Jahreswechsel wird der Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ausgeweitet. Bereits Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten (bisher: 3.000) sind dann gesetzlich verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten und ein Risikomanagement einzurichten. Einen kurzen Überblick zur Ausweitung und den daraus resultierenden Pflichten finden unmittelbar betroffene Unternehmen in den FAQ des für die Kontrolle des LkSG zuständigen BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 

Über die unmittelbar betroffenen Unternehmen hinaus wird diese Ausweitung im Gastgewerbe dazu führen, dass weitere Kundenunternehmen, die neu unter das LkSG fallen, von ihren Vertragspartnern z.B. für Caterings, Tagungen oder Zimmerkontingente Auskunft und Nachweise für ihr eigenen Risikomanagement einfordern. Teilweise wird von Vertragspartnern aus dem Gastgewerbe auch verlangt, Präventionsmaßnahmen wie z.B. Schulungen durchzuführen oder sich an Abhilfemaßnahmen des Kunden zu beteiligen. 

Bei Fragen oder Anforderungen, die den gastgewerblichen Betrieb, der selbst nicht unter den Anwendungsbereich des LkSG fällt, überfordern, empfiehlt sich nach den Erfahrungen des DEHOGA zunächst einmal das Gespräch mit dem Kunden. Der Umfang der Anforderungen hängt vom Risikomanagement des jeweiligen Kunden ab und ist – wie wir bereits im Laufe des Jahres feststellen konnten - sehr unterschiedlich.

Als sog. „unmittelbare Zulieferer“ betroffene gastgewerbliche Betriebe sollten jedenfalls dem Kunden nicht pauschal vertraglich zusichern, dass sie alle Pflichten aus dem LkSG erfüllen oder die Einhaltung aller LkSG-Standards in ihren Lieferketten gewährleisten (z. B. Zusicherung, „in der Lieferkette alle Menschenrechte einzuhalten“). Das LkSG erlaubt es nämlich nicht, dass Sorgfaltspflichten der unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen pauschal auf Zulieferer oder Vertragspartner in der Lieferkette abgewälzt werden. 
Ausführliche FAQ des BAFA HIER.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland ist 2025 auf 252 Stück gestiegen. Trotz sinkender Hennenbestände konnte die heimische Produktion durch eine höhere Legeleistung stabil gehalten werden.

Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Und das ist noch nicht alles. Echte Diensträder indes sind eher selten.

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.