Kann der neue Job vor Arbeitsantritt gekündigt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

«Ja, soweit eine solche Kündigung im Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen ist», so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dann kann das Arbeitsverhältnis problemlos beendet werden.

Kündigung ausgeschlossen - was jetzt?

Eine Kündigung vor Arbeitsantritt kann jedoch auch explizit im Vertrag ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die dort festgehaltene Klausel, die zum Beispiel lauten könnte «Der Arbeitnehmer muss mindestens für einen Tag seinen Job antreten, bevor er kündigen kann».

Arbeitnehmer, die das betrifft, sollten allerdings trotzdem ein Gespräch mit der Chefin oder dem Chef aufsuchen. Denn in der Regel liegt es nicht im Interesse des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten, wenn die Angestellten planen bei der nächsten Gelegenheit zu kündigen, so der Fachanwalt.

Gelingt keine Einigung, können Arbeitnehmer sich dazu entscheiden, die Arbeit einfach nicht anzutreten. Das ist allerdings grundsätzlich ein Vertragsbruch und Gehalt gibt es dafür auch nicht, so Bredereck.

Das kann gut gehen und ohne Folge bleiben. Möglich ist aber auch, dass der Arbeitnehmer dann Schadenersatz leisten muss. Zum Beispiel, wenn wegen des Fernbleibens ein werthaltiger Auftrag wegbricht oder ein teurer Leiharbeiter eingestellt werden muss.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.