Mindestlohnerhöhung - DEHOGA beleuchtet Auswirkungen auf das Gastgewerbe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Bundeskabinett hat den Vorschlag der Mindestlohnkommission zur schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns umgesetzt. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Historisch hohe Steigerungen und Brutto-Einkommen

Die beschlossenen prozentualen Steigerungen von 8,4 Prozent im Jahr 2026 und weiteren 5,0 Prozent im Jahr 2027 stellen laut DEHOGA die höchsten prozentualen Erhöhungen dar, welche die Mindestlohnkommission je beschlossen hat. Lediglich die politische Anhebung von 10,45 Euro auf 12 Euro im Jahr 2022 war stärker.

Für Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche ergibt sich daraus ab 2026 ein monatliches Brutto-Mindesteinkommen von mindestens 2.419 Euro und ab 2027 von 2.540 Euro.

Folgen für Tarifverträge im Gastgewerbe

Die Mindestlohnerhöhung führt zu automatischen Anpassungen bei bestehenden niedrigeren Entgeltvereinbarungen in Arbeits- und Tarifverträgen.

Der DEHOGA weist darauf hin, dass im Gastgewerbe die (zum Teil nachwirkenden) Entgelttarifverträge in Baden-Württemberg, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie der Spezialtarifvertrag Systemgastronomie vom gesetzlichen Mindestlohn überholt werden und dadurch ihre Wirkung teilweise verlieren.

Im Gegensatz dazu beinhalten die (ebenfalls zum Teil nachwirkenden) Entgelttarifverträge in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz und dem SaarlandAbstandsklauseln. Dort steigt der vereinbarte Lohn mit dem Mindestlohn an und behält somit seinen Abstand zum Mindestlohnniveau. Der allgemeinverbindliche Entgelttarifvertrag in Schleswig-Holstein verdrängt den gesetzlichen Mindestlohn im Rahmen seines Geltungsbereichs.

Fragen zur Anrechnung von Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Zuschlägen (etwa für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit) auf den Mindestlohn seien eine Frage der jeweiligen arbeitsvertraglichen Gestaltung beziehungsweise des anwendbaren Tarifvertrages.

Dynamische Anpassung bei Minijobs und Midijobs

Die Erhöhung des Mindestlohns hat eine direkte Auswirkung auf die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber. Der DEHOGA betont, dass die Geringfügigkeitsgrenze seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sodass Minijobber weiterhin 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten können – eine langjährige Forderung des DEHOGA.

  • Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Obergrenze für Minijobber auf maximal 603 Euro monatlich.

  • Ab dem 1. Januar 2027 wird der maximal zulässige Verdienst 633 Euro betragen.

Der Übergangsbereich (Midijobs), in dem die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gestaffelt sind, beginnt entsprechend bei 603,01 Euro (2026) bzw. 633,01 Euro und endet unverändert bei 2.000 Euro.

Netto-Erhöhung und steigende Arbeitskosten

Der Mindestlohn wird brutto gezahlt, weshalb Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einen Teil der Erhöhung absorbieren.

Die DEHOGA-Analyse zeigt: Unter Annahme stabiler Beitragssätze steigen die monatlichen Sozialabgaben für einen kinderlosen Vollzeitbeschäftigten von aktuell 481 Euro auf 521 Euro im Jahr 2026 und 547 Euro im Jahr 2027.

Für alleinlebende Beschäftigte in Steuerklasse 1 resultiert daraus folgendes Netto-Ergebnis:

  • Der Bruttolohn für Vollzeitkräfte steigt bis 2027 um 309 Euro.

  • Netto bleiben davon in zwei Jahren 174 Euro mehr übrig.

Die Stellungnahme hält fest: Aus 13,9 Prozent mehr Mindestlohn im Jahr 2027 werden so 7,8 Prozent mehr Nettolohn. Die Aussage des Verbandes lautet: "44 Prozent der Mindestlohn-Erhöhung kassiert der Staat."

Weiterhin betont der DEHOGA, dass der Anstieg der Arbeitskosten für Arbeitgeber spürbar höher sei als die reine Mindestlohnsteigerung, da der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge auf den höheren Ausgangsbetrag gezahlt werden muss.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.