Muss die Anreisezeit bei einer Dienstreise vergütet werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit dem Zug zum Kunden oder mit dem Flieger zur Konferenz: Nicht alle Meetings finden per Videokonferenz statt - und für manche Beschäftigten gehören Dienstreisen zumindest ab und an zum Job. Doch muss die Zeit der Anreise zum Meeting, zur Konferenz und Co. dann eigentlich vergütet werden?

Die kurze Antwort: Ja. «Reisezeiten sind vergütungspflichtig», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Bezahlt werden müsse in der Regel die gesamte Zeit der Anreise - vom Verlassen der Wohnung bis zur Ankunft im Hotel vor Ort. Aber: «Koffer packen fällt nicht mehr darunter», so Oberthür. Und auch die Zeit der Übernachtung im Hotel oder der Pension muss nicht vergütet werden.

Arbeitszeit ja, vielleicht aber geringer vergütet

Wie man anreist, wie lange die Anreise dauert, und ob Beschäftigte während der Zugfahrt oder des Flugs arbeiten oder in dieser Zeit lieber dösen oder einen Roman lesen, spielt für das Recht auf Vergütung übrigens keine Rolle. «Das ist eine fremdnützige Tätigkeit», sagt Nathalie Oberthür. «Ich tue etwas im Auftrag des Arbeitgebers, nämlich dahin zu kommen, wo ich meine Arbeitsleistung erbringen kann. Das ist also vergütungspflichtig.» Etwas anderes könne aber gelten, wenn der Arbeitnehmer die Reise eigenständig planen darf und dabei Umwege in Kauf nimmt.

Denkbar ist zudem, dass Arbeitgeber die Anreisezeiten geringer vergüten als die sonstige Arbeitszeit. Die Grenze ist der Fachanwältin zufolge der gesetzliche Mindestlohn. Und: Die geringere Vergütung für die Zeit der Anreise muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, etwa im Arbeitsvertrag. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?