Neue Informationspflicht für Arbeitgeber bei der Anwerbung aus Drittstaaten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären. Diese Information muss zwingend in Textform erfolgen.

Beratungsnetzwerk Faire Integration als zentrale Anlaufstelle

Im Fokus dieser Neuregelung steht das Beratungsangebot Faire Integration. Arbeitgeber müssen ihre künftigen Angestellten gezielt auf die unentgeltliche Unterstützung dieser Stellen hinweisen. Dabei ist es erforderlich, konkret die nächstgelegene Beratungsstelle zu benennen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz über geltende Standards am deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte bereits vor dem Stellenantritt zu erhöhen.

Ausweitung auf Auszubildende empfohlen

Ein wichtiger Aspekt der Neuregelung betrifft den Personenkreis der Betroffenen. Während der Gesetzestext explizit Drittstaatsangehörige mit Arbeitsverträgen nennt, ohne Ausbildungsverträge gesondert aufzuführen, hat das Bundesarbeitsministerium klargestellt, dass auch Auszubildende von dieser Regelung erfasst sein sollen. Fachverbände empfehlen Unternehmen daher, die Informationspflicht vorsorglich auch auf diesen Personenkreis auszuweiten, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden.

Fehlende Sanktionen bei Verstößen

Trotz der gesetzlichen Verankerung sieht der Gesetzgeber derzeit keine harten Strafen bei einer Nichtbeachtung vor. Ein Versäumnis dieser Informationspflicht stellt aktuell keine Ordnungswidrigkeit dar und ist dementsprechend nicht bußgeldbewährt.

Merkblatt

Um die Umsetzung in der betrieblichen Praxis zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit den Beratungsstellen ein Merkblatt sowie spezifische Informationsvorlagen für Beschäftigte erstellt, die von den Unternehmen genutzt werden können.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.