Schlecht geschlafen: Kann ich mich krankschreiben lassen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer mit einer Grippe im Bett liegt, kann nicht zur Arbeit gehen und lässt sich krankschreiben. Klar. Aber wie sieht es aus, wenn man nicht im herkömmlichen Sinne krank ist, sondern zum Beispiel nächtelang schlecht geschlafen hat oder heftigen Liebeskummer hat - und sich nicht arbeitsfähig fühlt?

Dazu muss man sich die Definition des Begriffs Arbeitsunfähigkeit anschauen. Die liegt Alexander Bredereck zufolge immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit die Tätigkeit nicht verrichten kann, die er dem Arbeitgeber vertraglich schuldet.

Arzt oder Ärztin trifft Entscheidung über Arbeitsunfähigkeit

«Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. «Sie können aber Folgen, Begleiterscheinungen, Ursache oder Symptom einer Krankheit sein.» Das seien in solchen Fällen etwa häufig Psychosen, Depressionen oder ein Burnout.

Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig ist, trifft letztendlich ein Arzt oder eine Ärztin. Die Praxis stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, oft «gelber Schein» oder Krankenschein genannt.

Bei Täuschung kann Kündigung drohen

«Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dabei die Symptome vortäuschen», sagt Bredereck. Gleichzeitig gebe es Ärztinnen oder Ärzte, die mit dem Krankenschein leicht bei der Hand sind.

«In beiden Fällen droht dem Arbeitnehmer Ärger mit dem Arbeitgeber», warnt der Rechtsexperte. Neben einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen, kommt auch eine Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit in Betracht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.