Speiseeiskonsum in Deutschland 2024 stabil bei 8,0 Litern pro Kopf

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die industriellen Hersteller von Speiseeis haben in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt 540,8 Millionen Liter produziert und verkauft. Dies entspricht einem leichten Rückgang von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 543,6 Millionen Liter).

Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch lag unverändert bei 8,0 Litern. Darin enthalten sind sowohl industriell hergestelltes Eis (6,5 Liter) als auch eine Schätzung für Eis aus Eisdielen und Soft-Eis (1,5 Liter).

Mehrheit des Eises wird zu Hause konsumiert

Mit 487,5 Millionen Litern wurde der überwiegende Teil des verzehrten Speiseeises 2024 im privaten Umfeld gegessen – zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon.

  • Multipackungen machten dabei mit 252,3 Millionen Litern rund 47 Prozent des Absatzes aus.

  • Haushalts- und Familienpackungen folgten mit 235,2 Millionen Litern (44 Prozent).

Der Absatz von Impulseis – dazu zählen etwa Eis am Stiel, Eisriegel oder Sandwich-Eis – erreichte an Verkaufsstellen wie Tankstellen, Flughäfen, Bahnhöfen, Kiosken, Schwimmbädern oder Freizeitparks rund 28 Millionen Liter (5 Prozent).

In der Gastronomie – also in Restaurants, Cafés und Biergärten – setzten die Markeneishersteller 20,2 Millionen Liter ab, was einem Anteil von 4 Prozent entspricht.

Beliebter Genuss trotz schwieriger Rahmenbedingungen

„Der Genuss von Speiseeis bei den Verbrauchern als kleine Auszeit vom Alltag blieb auch im Jahr 2024 unverändert beliebt“, erklärte Dr. Mario Mundorf, Geschäftsführer der Fachsparte Markeneis im Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI). „Gerade in politisch wie wirtschaftlich angespannten Zeiten sind Eis-Genussmomente bei allen Verbrauchern unverzichtbar.“

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.