Stimmung im norddeutschen Gastgewerbe hat sich gebessert

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Stimmung im norddeutschen Gastgewerbe hat sich einer Befragung der IHK Nord zufolge gebessert. Die Reisewirtschaft berichtet dagegen von einer verschlechterten Lage, wie aus dem Konjunkturreport Tourismuswirtschaft der IHK Nord aus Hamburg hervorgeht. 

Der Geschäftsklimaindex zum Gastgewerbe stieg innerhalb eines Jahres - auf einer Skala von 0 (schlecht) bis 200 (sehr gut) - von 83 auf 99 Punkte. Um den Report zu erstellen, haben die Kammern den Angaben nach mehr als 500 Betriebe befragt. Die Unternehmen bewerteten etwa die Geschäftslage zum Herbst 2025 und die Erwartungen an die nächste Saison.

Zu den Gründen der Entwicklung im Gastgewerbe, das etwa Hotels und Restaurants umfasst, machte die IHK Nord keine näheren Angaben. Der Vorsitzende der IHK Nord, André Grobien, forderte die Politik in der Mitteilung unter anderem auf, Arbeitszeiten zu flexibilisieren. 

Grobien: Wirtschaftliche Lage schlägt sich nieder

Der Geschäftsklimaindex zur Reisewirtschaft fiel bis zum Herbst 2025 von 108,7 auf 102,4 Punkte. Gastgewerbe und Reisewirtschaft näherten sich in der Bewertung des Geschäftsklimas folglich an. «Die gesamtwirtschaftliche Lage schlägt sich spürbar auf das Kaufverhalten nieder – das merken Reisebüros und -veranstalter zunehmend», sagte Grobien in der Mitteilung. 

Zu der IHK Nord gehören 13 Industrie- und Handelskammern aus Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Kammern befragten die Betriebe zwischen dem 29. September und dem 15. Oktober, wie eine Sprecherin der IHK Nord sagte. 

Der Bundesrat in Berlin hatte am 19. Dezember, also nach der Befragung, wie erwartet das Steueränderungsgesetz beschlossen. Es beinhaltet etwa die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf Speisen von 19 auf 7 Prozent. Die Absenkung der Steuer ist zum Jahreswechsel wirksam geworden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.