Urteil: Unternehmensziele setzen Prämien nicht außer Kraft

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Boni, Prämien, Sonderzahlungen: Sieht ein Arbeitsvertrag eine variable Vergütung vor, muss diese an individuelle Ziele geknüpft sein. Erreicht diese die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, gibt's die vereinbarten Extras.

Die Zahlung von individuellen Prämien kann der Arbeitgeber nicht einfach verweigern, nur weil er in unruhiges Fahrwasser geraten ist. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Verden (AZ: 2 Ca 100/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die für das Jahr 2021 keine jährliche Zielprämie von 20 000 Euro erhalten hatte. In den Vorjahren war diese gezahlt worden. Zur Begründung führte der beklagte Arbeitgeber an, im Jahr 2020 in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten zu sein.

Prämie als Schadensersatz

Er schrieb alle Mitarbeitenden mit einer Prämienvereinbarung an, der nicht individuelle, sondern ausschließlich «unternehmerische Ziele» zugrunde lagen. Die Arbeitnehmerin verlangte vor Gericht als Schadenersatz jedoch ihre jährliche individuelle Prämie.

Sie bekam recht. Das Gericht entschied, die Arbeitnehmerin sei nicht verpflichtet gewesen, dem Vorschlag des Arbeitgebers zuzustimmen. Da dieser gegen seine arbeitsvertragliche Pflicht verstoßen habe, Ziele mit der Klägerin zu vereinbaren, stehe der Frau die Prämie als Schadensersatz zu.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.