Wann gibt's Urlaubsgeld? Und für wen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Einen allgemeinen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es in Deutschland nicht. Darauf macht Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) aufmerksam. Urlaubsgeld sei eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die er zusätzlich zum regulären Gehalt zahlt, um einen Urlaub zu ermöglichen. 

Vertragliche Vereinbarungen und betriebliche Übung

Die Sonderzahlung landet meist im Juni oder Juli auf dem Konto von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Anspruch auf die Zahlung haben Beschäftigte nur dann, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag gibt. Außerdem gibt es den Sonderfall der sogenannten betrieblichen Übung. Dafür müsse das Urlaubsgeld aber mindestens über drei Jahre lang wiederholt und vorbehaltlos gezahlt worden sein, so Görzel.

Und bekommen alle Beschäftigte eines Unternehmens Urlaubsgeld? Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dürfe der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund nicht vom Urlaubsgeld ausnehmen und somit schlechter stellen, so Görzel. 

Ein sachlicher Grund kann zum Beispiel sein, dass das Arbeitsverhältnis - etwa während der Elternzeit - ruht. Es kommt aber immer auf die jeweiligen Vereinbarungen im Einzelfall an, ob ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht oder nicht. 

Kündigung und Krankheit: Kürzung beim Urlaubsgeld möglich

Auch die Höhe des Urlaubsgelds kann dem Fachanwalt zufolge je nach Absprache variieren. «Konkret muss das Urlaubsgeld anhand der zugrundeliegenden Vereinbarung berechnet werden.» Beispiel: Eine tarifliche Vereinbarung sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für jeden tariflichen Urlaubstag ein zusätzliches Urlaubsgeld bekommen. Beschäftigte, die etwa in Teilzeit arbeiten, haben dann nur einen Anspruch auf reduziertes Urlaubsgeld - gemäß dem jeweiligen Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. 

«Auch bei einer Kündigung oder bei Krankheit, kann das Urlaubsgeld dann unter Umständen gekürzt werden», so Görzel. 

Wichtig: Das Urlaubsgeld ist etwas anderes als das Urlaubsentgelt. Urlaubsentgelt meint, dass Beschäftigte auch während ihres Urlaubs weiter ihr Gehalt bekommen. Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr als 2,9 Millionen Menschen ohne Job – so viele waren es schon seit langem nicht mehr in einem Dezember. Gibt es Hoffnung auf einen Aufschwung am Arbeitsmarkt?

Der Food Campus Berlin stellt in seinem neuen Bericht die zentralen Entwicklungen für das Jahr 2026 vor. Von technologischen Durchbrüchen in der Fermentation bis hin zur Rückkehr zum echten Handwerk zeigt sich eine Branche im Wandel.

Die Stimmung im norddeutschen Gastgewerbe hat sich einer Befragung der IHK Nord zufolge gebessert. Die Reisewirtschaft berichtet dagegen von einer verschlechterten Lage, wie aus dem Konjunkturreport Tourismuswirtschaft der IHK Nord aus Hamburg hervorgeht.

Eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich belastet durch Preissteigerungen, vor allem bei Lebensmitteln. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Alkoholische Getränke sind in Deutschland so billig wie sonst kaum irgendwo in Europa. Noch billiger als in Deutschland waren die alkoholhaltigen Drinks europaweit nur noch in Italien.

Im Eifer des Gefechts den Job gekündigt und es anschließend bereut? Kommt schonmal vor. Aber: Gibt es jetzt noch einen Weg zurück?

Trends kommen, Trends gehen - so auch in diesem Jahr. Welches Essen ist nun angesagt, wohin reisen Hipster und wie streichen Trendsetter ihre Zimmerdecke? Ein Prognoseversuch.

Eine aktuelle Erhebung zeigt einen deutlichen Anstieg von Betriebsaufgaben im deutschen Mittelstand. Hohe Kosten, bürokratische Hürden und fehlende Nachfolgelösungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmer ihr Geschäft aufgeben.

Die wirtschaftliche Verunsicherung wird laut einer Umfrage auch 2026 das Kaufverhalten der Deutschen prägen. Besonders für Kosmetik, Mode, Reisen und Gastronomie wollen die Befragten weniger ausgeben.

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert.