Wann man sich den Urlaub auszahlen lassen kann

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Geld statt Freizeit: Manche Beschäftigte würden sich ihren Urlaub gerne ausbezahlen lassen. Aber geht das überhaupt?

Im Regelfall ist das nicht möglich. Der gesetzliche Urlaub könne nicht ausgezahlt werden, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Damit sind die Urlaubstage gemeint, auf die Beschäftigte nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens Anspruch haben - also etwa vier Arbeitswochen. 

Diese Tage dienen der Erholung und müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen verwendet werden: Beschäftigte werden unter Fortzahlung ihres Gehalts oder Lohns von der Arbeit freigestellt und können zum Beispiel Ferien machen. Hat der Arbeitgeber entsprechende Hinweis erteilt, können die Urlaubstage auch verfallen, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer sie nicht nimmt.

Wann eine Auszahlung denkbar ist

Neben dem gesetzlichen Urlaub gibt es aber häufig noch einen übergesetzlichen Urlaub - also Tage, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen. Bei diesen Tagen kommt es auf die Rechtsgrundlage an, so Johannes Schipp. Werden etwa in einem Arbeitsvertrag sechs Wochen an Urlaub angeboten, dann zählen zwei dieser Wochen als übergesetzlicher Urlaub. Für diesen Zeitraum sei dann eine Auszahlung möglich.

Gelten für das Unternehmen Tarifverträge kann es aber anders aussehen. Hier hängt es dem Fachanwalt zufolge vom jeweiligen Inhalt des Vertrages selbst ab. In der Regel lassen die Vereinbarungen die Auszahlung der Tage im laufenden Arbeitsverhältnis nicht zu.

Urlaubsabgeltung wird außerdem oft zum Thema, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Wer seinen Urlaub wegen einer Kündigung nicht mehr nehmen kann, bekommt dafür Geld. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall laut Bundesurlaubsgesetz sogar verpflichtet, den Urlaub abzugelten.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.