Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ist ein Arbeitszeugnis ungültig, weil es bestimmte formale Voraussetzungen nicht erfüllt? Darüber gibt es immer wieder Streit. Ein Adressfeld mit der Anschrift des Arbeitnehmers auf dem Dokument geht etwa in Ordnung, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rostock (AZ: 5 Sa 35/23). Das Zeugnis darf im Regelfall auch zweifach gefaltet versendet werden.

Im Kern des Falls, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist, ging es um mehrere Aspekte der äußeren Form und der Übermittlung des Arbeitszeugnisses. 

Eine ehemalige Arbeitnehmerin hatte sich gegen die Übermittlung ihres Arbeitszeugnisses gewandt. Sie bemängelte nicht nur das Adressfeld und die doppelte Faltung. Es fehlten ihrer Meinung nach auch Name und Funktion des Unterzeichners.

Doppelte Faltung und Adressfeld sind okay 

Das Gericht gab der Klägerin nur teilweise recht. Die Angabe der Anschrift des Arbeitnehmers im Adressfeld sei üblich und zulässig. Sie diene der leichteren Zuordnung des Zeugnisses und stelle keine Benachteiligung dar. Ein potenzieller neuer Arbeitgeber kann laut Urteil daraus lediglich schließen, dass das Zeugnis dem Arbeitnehmer möglicherweise per Post übersandt wurde.

Auch eine zweifach gefaltete Bescheinigung - versendet in einem handelsüblichen Umschlag mit Sichtfenster - sei grundsätzlich zulässig, sofern saubere Kopien oder Scans angefertigt werden könnten. 

Das Gericht bestätigte die Arbeitnehmerin aber in Bezug auf die Unterschrift. Sie müsse um den Namen und die Funktion des Unterzeichners in Druckbuchstaben ergänzt werden. Das sei erforderlich, um die Stellung des Unterzeichners im Unternehmen zu verdeutlichen. Im Arbeitsleben werde eine Angabe zur Berufsbezeichnung, Funktion und Stellung des Unterzeichners im Zusammenhang mit seiner Unterschrift regelmäßig erwartet, so das Urteil. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.