Zählen Eiswürfel zum Getränk?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich sein Bier- oder Cola-Glas im Restaurant oder Biergarten ganz genau anschaut, wird feststellen: Dort ist ein kleiner Füllstrich zu sehen. Der ist «kein Deko-Element, sondern gesetzliche Pflicht», wie Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern sagt. 

Zumindest bei bestimmten Getränken: So müssen in der Gastronomie Wasser, Saft, Softgetränke, Bier und Wein in Gläsern mit Füllstrich ausgeschenkt werden - und zwar bis zu dieser Markierung. «Das bedeutet für uns Verbraucherinnen und Verbraucher eine Garantie, dass wir wirklich die Menge bekommen, die wir auch bezahlt haben», so Ernährungsexpertin Krehl.

Tricksereien sind nicht erlaubt

Tricksereien sind dabei nicht erlaubt: Eiswürfel zählen nicht zur Getränkemenge, Zitronenscheiben und Schaum ebenso wenig, heißt es von der Verbraucherzentrale. Entscheidend ist, dass so viel Flüssigkeit im Glas ist, dass der Füllstrich erreicht wird. 

Geregelt ist übrigens auch, wie diese Markierung auszusehen hat: Laut einem Informationsblatt der Eichaufsichtsbehörden muss der Füllstrich mindestens 10 Millimeter lang sein. Und: Bei schäumenden Getränken wie Bier muss er mindestens 20 Millimeter vom oberen Rand des Glases entfernt sein, damit es auch bis zur Markierung befüllt werden kann. 

Zu wenig Getränk im Glas - und nun? 

Der Gastronom war beim Ausschank etwas knauserig? Leichte Abweichungen vom Füllstrich gelten als zulässig, bei deutlichen haben Gäste das Recht, sich nachschenken zu lassen. Daniela Krehl rät: «Nicht zögern und einfach nachfragen.» 

Übrigens muss längst nicht jedes Getränk in einem Glas oder Becher mit Füllstrich ausgeschenkt werden. Ausgenommen sind: 

  • Kaffee, Tee und Kakao. Das gilt auch dann, wenn sie - etwa im Falle eines Irish Coffee - mit Alkohol gemischt sind.
  • Frisch gemixte Getränke, die aus drei oder mehr Getränken bestehen, Cocktails oder Milchshakes zum Beispiel.
  • Getränke, die hauptsächlich aus Eis oder halbgefrorenen Zutaten bestehen, etwa Slushes.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Doch gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet?

Das Klischee sagt, die heute über 60-Jährigen seien verantwortungslos mit den Ressourcen umgegangen und äßen zum Beispiel viel Fleisch, die junge Generation sei da ganz anders. Wie ist es wirklich?

Mit der deutschen Wirtschaft geht es nicht bergauf. Das hat Folgen: Immer mehr Familienunternehmen denken über Stellenabbau nach und fordern von der Bundesregierung endlich Entlastungen und Reformen.

Sozialforscher und Arbeitsmarktexperten stellen die gängigen Narrative vom unüberbrückbaren Generationenkonflikt auf dem Arbeitsmarkt infrage. ntgegen verbreiteter Vorurteile legen Forscher dar, dass sich die Generationen in ihrem Engagement, ihren Wünschen zur Arbeitszeit und vor allem in ihren zentralen beruflichen Werten oft ähnlicher sind als gedacht.

Nach Einschätzung der Forscherin Johanna Böttcher von der Universität Vechta zeigen deutsche Konsumenten Interesse an Fisch aus dem Labor. Entscheidend über die Akzeptanz seien unter anderem Geschmack, Geruch und Textur sowie der Preis, sagte Böttcher vor Beginn eines Fischwirtschaftsgipfels in Hamburg. 

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.